SPD: Fall Arnold „Jubiläum“ ist eine Zumutung für den Rechtsstaat

Vierjähriges Ermittlungsverfahren

Walter Arnold (CDU)

Wiesbaden. In diesen Tagen jährt sich der Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Walter Arnold, zum vierten Mal. Am 07. Januar 2014 wurde aufgrund des Ergebnisses des Landtagsuntersuchungsausschusses zur European Business School das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Arnold wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs zum Nachteil des Landes Hessen eingeleitet. Es bestehe laut Staatsanwaltschaft Frankfurt der Verdacht, dass Arnold und andere Verantwortliche und Mitarbeiter der European Business School bei der Beantragung von Fördermitteln bewusst unrichtige Angaben gemacht haben sollen.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Marius Weiß, sagte dazu am Freitag in Wiesbaden: „Dieses „Jubiläum“ ist eine Zumutung für den Rechtsstaat, dessen mangelnde Funktionsfähigkeit durch die verfehlte Politik der CDU-geführten Landesregierungen der letzten Jahre durch diesen Fall erneut sichtbar wird. Wir sind sehr gespannt, ob Herr Arnold das Ende des Verfahrens noch als Abgeordneter des Hessischen Landtags erlebt, dem er nur noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode angehören wird.“

Das Ermittlungsverfahren sei deshalb so brisant, weil die Hälfte der letzten Landesregierung in den Förder-Skandal um die EBS verwickelt gewesen sei. Die heutige Justizministerin Kühne-Hörmann sei oberste Dienstherrin über eine Staatsanwaltschaft, die die Rechtmäßigkeit von Förderbescheiden untersuche, die die damalige Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann zu verantworten habe. Das Ermittlungsverfahren sei zudem der Frankfurter Staatsanwaltschaft zugewiesen worden, statt der eigentlich zuständigen Wiesbadener Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, dass das Ermittlungsverfahren angeblich beschleunigt werden sollte. Dies sei angesichts der mittlerweilen Langwierigkeit des Verfahrens grandios gescheitert. Die poltische Verantwortung dafür trage die Justizministerin.

„Ein so langes Ermittlungsverfahren, das sich jetzt über schon vier Jahre hinzieht, ist absolut ungewöhnlich. Es wirft ein seltsames Licht auf die zuständige Justizministerin, wenn ausgerechnet ein für viele CDU-Politiker brisantes Verfahren sich so lange hinzieht. Die Landesregierung muss aufpassen, dass in der Bevölkerung nicht der Eindruck der Ungleichbehandlung entsteht, wenn bei den Normalbürgern schon wegen Bagatelldelikten hart durchgegriffen wird, aber bei politischen Mandatsträgern, bei denen der Verdacht auf Betrug in Millionenhöhe zu Lasten des Steuerzahlers im Raum steht, die Staatsanwaltschaft keine Eile an den Tag legt“, so Weiß.

„Profiteur des langwierigen Verfahrens ist Herr Arnold allerdings jetzt schon. Auf Grund der erheblichen Dauer des Verfahrens kann nach der Rechtslage schon jetzt damit gerechnet werden, dass sich diese im Fall seiner Verurteilung strafmildernd auswirkt. Die Verjährung kann im Fall Arnold bereits ab März 2019 eintreten. Bis dahin wird die CDU-geführte Landesregierung und ihre Justizministerin hoffentlich schon Geschichte sein“, sagte Weiß abschließend. +++