SPD: Beuth setzt Ansehen und Autorität der Polizei in Hessen aufs Spiel

Peter Beuth (CDU)
Peter Beuth (CDU)

In den Medien wurde heute über den Fall eines hessischen Polizeibeamten berichtet, der Mitglieder der gewaltbereiten Neonazi-Gruppe „Aryans“ aktiv mit Informationen aus dem internen Polizeiinformationssystem versorgt haben soll. Der Vorfall soll sich bereits 2015/2016 ereignet haben. Die Freie Demokraten in Hessen fordern Informationen zum aktuellen Sachstand. Für die Hessische SPD setzt Innenminister Peter Beuth (CDU) Ansehen und Autorität der Polizei aufs Spiel.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, sagte dazu heute in Wiesbaden: „Offenkundig wusste der amtierende Innenminister Peter Beuth von der CDU bis zur Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung nichts von dem Fall – obwohl er auch zum Zeitpunkt des Geschehens schon der zuständige Minister war. Dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen: Entweder, die unmittelbaren Vorgesetzten des betreffenden Beamten hielten es nicht für nötig, diesen eklatanten Fall von aktiver Zusammenarbeit eines hessischen Polizeibeamten mit gewaltbereiten Neonazis ans Ministerium zu melden. Oder man hielt es im Ministerium für unnötig, die Hausspitze zu informieren. Das eine wie das andere ist ein weiterer Beleg dafür, dass im Zuständigkeitsbereich von Minister Beuth wesentliche Kommunikationsstrukturen nicht funktionieren und dass er seinen Apparat nicht im Griff hat. Es liegt in der Verantwortung des Ministers, sein Haus so zu organisieren, dass die politische Spitze – also er selbst – jederzeit über wesentliche Vorgänge von straf- und disziplinarrechtlicher Bedeutung unterrichtet wird. Wenn das nicht geschieht, so dokumentiert dies einen nicht hinnehmbaren Mangel an Autorität und Durchsetzungsvermögen des Ministers. Es ist kein Geheimnis, dass Herr Beuth zu den schwächsten Mitgliedern der aktuellen Landesregierung gehört. Der aktuelle Fall belegt – auch wenn er einige Zeit zurückliegt –, dass es dem amtierenden Innenminister seit seinem Amtsantritt vor fünf Jahren nicht gelungen ist, funktionierende Strukturen in seinem unmittelbaren Umfeld und in den nachgeordneten Behörden zu schaffen. Sein Umgang mit Verfehlungen von Beamten in seinem Ressort zeugt von einer mangelhaften Fehlerkultur und entwickelt sich mittlerweile zu einer Gefahr für das Ansehen und die Autorität der hessischen Polizei.“

Freie Demokraten fordern Informationen zum aktuellen Sachstand

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über Ermittlungen gegen einen hessischen Polizisten im Zusammenhang mit dem im Dezember aufgedeckten Polizeiskandal erklärt Stefan Müller, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im 20. Hessischen Landtag: „Die Berichte in den Medien zeigen, dass das rechte Netzwerk bei der hessischen Polizei größere Ausmaße hat als bisher vermutet. Die Presse deckt weitere Vorkommnisse auf, wohingegen der Innenminister auch Wochen nach der Sitzung des Innenausschusses zu den ersten Fällen noch immer keine Ergebnisse geliefert hat. So kommt die Wahrheit nur scheibchenweise durch die Presse ans Licht. Peter Beuth ist in seinem Amt offensichtlich überfordert. Er löst nicht die aktuellen Probleme, sondern glänzt lediglich durch populistischen Aktivismus, wie Forderungen nach sinnlosen Strafverschärfungen oder streitet sich mit Fußballfans. Bemühungen des hessischen Innenministers bezüglich einer schnellen Aufklärung waren und sind nicht erkennbar. Die FDP-Fraktion fordert daher zeitnahe und aktuelle Informationen. Es ist an der Zeit, dass Innenminister Beuth die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informiert, soweit die Ermittlungen dadurch nicht gefährdet werden“, so Müller.

Stellungsnahme des Hessischen Innenministeriums

In Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen, die sich gegen zwei Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Aryans“ richten, wurde am 22. September 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen einen damals nicht mehr im Dienst der hessischen Polizei stehenden Polizeivollzugsbeamten wegen des Verdachts des Geheimnisverrats eingeleitet. Dem Tatverdächtigen wurde vorgeworfen, Abfragen in polizeilichen Datenbanken getätigt zu haben, die nicht in dienstlichem Zusammenhang standen. Die Überprüfung bezog sich in einem Fall auf eine Person, die der rechtsextremistischen Szene angehört. Den hessischen Sicherheitsbehörden liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass der betroffene Polizeivollzugsbeamte dabei aus einer rechtsextremistischen Motivation gehandelt hatte. Die Auswertung eines Chat-Protokolls zwischen dem Tatverdächtigen und einer weiteren Person lässt darauf schließen, dass der Polizeivollzugsbeamte diese Person vor der rechtsextremistischen Person warnen wollte.

Der betroffene Polizeibeamte wurde auf eigenen Wunsch bereits im April 2017 in ein anderes Bundesland versetzt. Einen Antrag auf die Versetzung hatte er bereits im Mai 2016 gestellt. Da der Tatverdächtige zum Zeitpunkt, als er die Datenabfragen getätigt hatte, Angehöriger des Polizeipräsidium Südhessen war, ist die ermittlungsführende Behörde hinsichtlich des Verdachts des Geheimnisverrats die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Zusammenhang wurden vom Polizeipräsidium Südhessen geführt und im März 2018 an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Aufgrund der Versetzung konnte von der hessischen Polizei kein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet werden. Die neue Dienststelle wurde aber umfassend über das laufende Strafverfahren informiert. Der hessischen Polizei liegen keinerlei Hinweise vor, dass der Polizeivollzugsbeamte in irgendeiner Verbindung zu den suspendierten sechs Polizisten steht, gegen die das Hessische Landeskriminalamt wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) Strafgesetzbuch ermittelt. Aus den Ermittlungen gegen den Polizisten ergaben sich bisher keine Anhaltspunkte nach einer rechtsextremen Gesinnung. +++