Spahn kürzt Vergütung der Apotheker für FFP2-Masken

Das umständliche und aufwendige Verteilverfahren über die Apotheken wird fortgesetzt

Bundesgesundheitsmister Jens Spahn (CDU) hat auf Kritik an überhöhten Erstattungspauschalen reagiert, die Apotheker für die Ausgabe von FFP2-Masken an Corona-Risikopatienten abrechnen können, und die Vergütung gekürzt. Wie aus einem Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung hervorgeht, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten, sollen Apotheker statt der bislang 6 Euro pro Maske in der dritten Verteilwelle ab dem 10. Februar nur noch 3,30 Euro je Maske abrechnen können. Allerdings kommt zu den 3,30 Euro noch die Umsatzsteuer hinzu, die bislang in den 6 Euro enthalten gewesen ist. Angesichts von Einkaufspreisen zwischen 60 und 70 Cent je Maske hatte es zuletzt scharfe Kritik an den Vergütungssätzen gegeben. „Dem Bund können durch die Absenkung des Erstattungspreises für die Schutzmasken von sechs Euro inklusive Umsatzsteuer auf 3,30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geringere Kosten in Höhe von rund 465 Millionen Euro entstehen“, heißt es in dem Referentenentwurf auf dem Gesundheitsministerium. In dem Entwurf ist auch die geplante Verteilung von FFP2-Masken an Grundsicherungsempfänger geregelt. Zehn Schutzmasken soll jeder der etwa fünf Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Apotheke abholen können. Spahns Ministerium kalkuliert dafür mit Zusatzkosten von rund 200 Millionen Euro. „Das umständliche und aufwendige Verteilverfahren über die Apotheken wird fortgesetzt und auf die fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung ausgedehnt“, kritisierte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink. „Die Bundesregierung ist nicht bereit, die SGB II-Regelsätze um pandemiebedingte Mehrkosten anzuheben“, beklagte die Parlamentarierin. +++