Sozialwahl: Robert Herrlich aus Fulda berät ehrenamtlich vor Ort

Jede Stimme zählt: Noch bis zum 31. Mai können Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie einer der fünf Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk an der Sozialwahl teilnehmen – und so mitbestimmen, wer in die Selbstverwaltung gewählt wird und sich dort künftig für ihre Interessen einsetzt. In Hessen sind 4,2 Millionen Wahlberechtigte zur Sozialwahl aufgerufen.

Eine wichtige Aufgabe der gewählten Selbstverwaltung ist es, einen guten Kundenservice vor Ort mit rund 2.600 Versichertenberaterinnen und -berater sicherzustellen. Einer von Ihnen ist Robert Herrlich aus Fulda, der als „Helfer in der Nachbarschaft“ Fragen rund um die Rentenversicherung beantwortet. Jährlich nehmen die Versichertenberaterinnen und -berater mehr als 200.000 Anträge auf Rente und Klärung des persönlichen Versicherungskontos auf und führen rund 1,2 Millionen Beratungen durch. Diese Serviceleistungen sind für die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner kostenfrei. Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten die Versichertenberaterinnen und -berater unentgeltlich.

Die Versichertenberaterinnen und -berater werden immer in Folge der Sozialwahl, also erneut in diesem Jahr, durch die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt „Ich hoffe daher, dass möglichst viele Menschen in Fulda wählen und dazu beitragen, den guten Service in der Nachbarschaft zu sichern“, betont Herrlich, der in der Geschäftsstelle des VdK in Fulda Rentenanträge entgegennimmt und in Rentenfragen berät. Er engagiert sich seit Jahren als Versichertenberater.

Wählen können alle Versicherten, die Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder den fünf Ersatzkassen zahlen oder in der Vergangenheit gezahlt haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Wahlberechtigt sind auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Die Wahlbriefe sind portofrei und müssen bis zum 31. Mai 2023 beim Versicherungsträger eingehen. Wer zwei Stimmzettel erhält, weil er bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und einer Ersatzkasse versichert ist, kann zweimal wählen.

Die Sozialwahl gibt es in der Bundesrepublik seit 70 Jahren. Nach der Bundestags- und Europawahl ist sie die drittgrößte Wahl in Deutschland. Bundesweit sind 52 Millionen Menschen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. +++