Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat einem Patienten eine Kostenübernahme von Cannabis abgelehnt und stattdessen ein neues Hodenimplantat empfohlen. Der 42-Jährige aus Braunschweig klagte über chronische Rückenschmerzen, angeblich ausgelöst durch eine zu große Hodenprothese. Es nicht ersichtlich, dass Rückenschmerzen und eine beschwerdeträchtige Hodenprothese allein durch Cannabis behandelt werden müssten, so die Richter. Der Eilantrag des Mannes wurde schon "wegen fehlender Dringlichkeit" abgelehnt, wie es hieß. Wer ein zu großes Hodenimplantat über sechs Jahre lang nicht austauschen lasse und sich dann bei Gericht auf Eilbedürftigkeit berufe, verhalte sich inkohärent. Der Mann konnte sich allerdings problemlos Cannabisblüten auf Privatrezept verordnen lassen, wollte die Kosten aber von der Krankenkasse erstattet haben. Die lehnte den Antrag ab, unter anderem weil andere therapeutische Maßnahmen bisher nicht ausgeschöpft wurden - genau so sah das nun auch das Sozialgericht. Der Beschluss fiel bereits 11. Mai 2021, wie erst jetzt bekannt wurde (L 16 KR 163/21 B ER). +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar