Seehofer hält Fahrverbote für nicht durchsetzbar

Deutsche Umwelthilfe: Stickoxid-Belastung wird unterschätzt

Horst Seehofer (CSU)
Horst Seehofer (CSU)

Berlin. Wenige Wochen vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lehnt der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als nicht durchsetzbar ab. „Ein flächendeckendes Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge lehnen wir ab, weil es nicht praktikabel ist. Es würden zig Ausnahmegenehmigungen notwendig, damit das städtische Leben nicht zusammenbricht“, sagte Seehofer dem Nachrichtenmagazin Focus.

So müssten beispielsweise Busse oder Taxis Sondergenehmigungen erhalten. Seehofer sagte außerdem, eine Überprüfung der Fahrverbote durch die Polizei sei quasi nicht möglich: „Wer sollte das dann eigentlich in der Praxis kontrollieren?“ Das Bundesverwaltungsgericht will am 22. Februar über die Möglichkeit von Fahrverboten in Kommunen entscheiden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) äußerte sich skeptisch, ob es bei einem entsprechenden Richterspruch trotzdem zu Fahrverboten kommen könnte. DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte dem Focus, dass „Fahrverbote in den Städten ohne entsprechende bundesgesetzliche Regelung derzeit gar nicht möglich“ seien. „Es kann insgesamt auch nicht das Ziel sein, unseren Städten den Stecker zu ziehen“, so Landsberg. „Von daher ist es klar, dass entsprechende Pläne in den Kommunen auch derzeit nicht vorhanden sind.“ Mit Blick auf die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten am 22. Februar sagte Landsberg, ein solches Urteil könne „allerdings ein weiteres notwendiges Druckmittel sein, um die Nachrüstung der betroffenen Dieselfahrzeuge auch mit Hardware durch die Hersteller durchzusetzen“.

Deutsche Umwelthilfe: Stickoxid-Belastung wird unterschätzt

Die Belastung durch Stickstoffoxide in Deutschland wird nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weit unterschätzt. „Wir gehen fest davon aus, dass die Grenzwerte für das giftige Diesel-Abgas in 300 bis 500 Städten und Gemeinden überschritten werden“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der Funke-Mediengruppe. Er begründete seine Einschätzung damit, dass nur in einem Prozent der deutschen Städte und Gemeinden überhaupt verkehrsnahe amtliche Messstellen existierten. Die Deutsche Umwelthilfe sei dabei, eine eigene Messaktion an rund 500 weiteren relevanten Verkehrspunkten durchzuführen und eine Deutschlandkarte zu veröffentlichen. Mit seiner Einschätzung widersprach Resch der am Donnerstag veröffentlichten Messergebnisse des Bundesumweltamtes. Danach war im Jahr 2017 der Grenzwert des Diesel-Abgases zum Schutz der Gesundheit in 70 Stätten überschritten worden. Im Jahr 2016 war das noch in 90 Städten der Fall. „Dass trotz des günstigen Wetters die viel zu hohe Belastung um lediglich fünf Prozent zurückgegangen ist, ist ohnehin alarmierend“, sagte Resch den Funke-Zeitungen. Der Verbandschef bekräftigte die Forderung nach Diesel-Fahrverboten: „Das ist der einzige Weg, um kurzfristig für saubere Luft in den Städten zu sorgen.“ Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das Thema. +++