Seehofer gegen weitere Staatshilfe für Air Berlin

Lufthansa darf Air Berlin nicht alleine übernehmen

Horst Seehofer (CSU)
Horst Seehofer (CSU)

München. Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat den staatlichen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro für die insolvente Fluggesellschaft Airberlin gerechtfertigt – weitere staatliche Mittel lehnt er aber ab.

Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte er, das finanzielle Engagement der Bundesregierung konzentriere sich darauf, dass denjenigen geholfen werde, die jetzt aus den Urlaubsländern zurück fliegen wollten oder einen festen Urlaub gebucht hätten. „Das halte ich für gerechtfertigt.“ Es seien täglich bis zu 80.000 Bürger betroffen. Die Urlauber dürften nicht Leidtragende der Insolvenz werden. „Auf dem Rücken dieser Leute kann man nicht die Insolvenz abwickeln“, sagte Seehofer, „das darf man nicht machen.“ Weitere staatliche Mittel jenseits dieser Akuthilfe soll es aber nicht geben: „Wir würden faktisch den Vereinigten Arabischen Emiraten helfen“, sagte er mit Blick auf den Airberlin-Partner Etihad, „und die haben ein bisschen mehr Geld als wir.“

Lufthansa darf Air Berlin nicht alleine übernehmen

Eine Komplettübernahme von Air Berlin durch die Lufthansa wird nach Informationen der „Welt“ kartellrechtlich nicht möglich sein. Das Bundeskartellamt wurde demnach vorab informiert und hat die EU-Kommission in diesem Zusammenhang kontaktiert. Branchenkenner gehen dabei davon aus, dass die Brüsseler Wettbewerbsbehörde über die Zukunft von Air Berlin entscheidet. Neben der Lufthansa soll nach Informationen der „Welt“ aus Branchenkreisen auch die britische Billigfluggesellschaft EasyJet einen Teil von Air Berlin übernehmen. „Im Kern soll es zu einer Zerschlagung von Air Berlin kommen. Die Lufthansa und EasyJet werden den Betrieb fortführen“, sagt ein Insider. Es hänge vom Ausgang der kartellrechtlichen Verhandlungen ab, welche Teile und Strecken genau an die beiden Airlines gehen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte zuvor erklärt, die Bundesregierung hege keinerlei kartellrechtliche Bedenken gegenüber dem Verkauf von Air-Berlin-Teilen an die Lufthansa.

Experten kritisierten diese Einschätzung. „Die Aussage des Ministers zur kartellrechtlichen Beurteilung kann ich nicht nachvollziehen“, sagte der Bonner Jurist Daniel Zimmer, bis 2016 Chef der Monopolkommission, der „Welt“. Die Übernahme müsse in jedem Fall fusionskontrollrechtlich gründlich geprüft werden, forderte er, und ergänzte: „Soweit eine Veräußerung an Wettbewerber eine lebhaftere Konkurrenz verspricht, werden die Behörden einer Übernahme durch die Lufthansa nicht zustimmen.“ Nur bei einer so genannten Sanierungsfusion – wenn das Air-Berlin-Geschäft ohnehin der Lufthansa zugefallen wäre – komme eine andere Bewertung in Betracht. Zimmers Vorgänger Justus Haucap fürchtet Folgen für die Kunden. „Aus kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sicht wäre es vorzuziehen, wenn andere Käufer als die Lufthansa zum Zuge kämen“, sagte er der Zeitung: „Wenn die Lufthansa zusätzliche Start- und Landerechte an begehrten Flugplätzen wie Düsseldorf oder Frankfurt erlangen würde, wäre mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen.“ +++