Sebastian Müller – Länderinitiative PV Anlagen

Steuererleichterungen und Entbürokratisierung für PV-Anlagen bis 30 kW

Hessischer Landtagsabgeordneter Sebastian Müller

Gemeinsam mit anderen Bundesländern hat Hessen die Initiative ergriffen und sich für den Abbau steuerlicher Hürden bei der Anschaffung und dem Betrieb von kleinen PV-Anlagen ausgesprochen. Bisher waren lediglich Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) steuerfrei gestellt, nun sollen der Betrieb von Anlagen bis 30 kW bei Einfamilienhäusern und bis 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern auch gesetzlich steuerfrei gestellt werden.

Der Landtagsabgeordnete Sebastian Müller freut sich über die gelungene Initiative, denn „private Photovoltaik-Anlagen können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, allerdings sind sie für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger derzeit noch mit einem unnötigen bürokratischen Aufwand verbunden. Im Moment muss man extra eine Steuererklärung abgeben, um von steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. Dies soll nun geändert werden“, so der Abgeordnete. „Dass der Bund unser Anliegen nun aufgegriffen und im neuen Jahressteuergesetz 2022 umsetzen will, ist für unser Engagement eine Bestätigung. Tatsächlich sollten wir versuchen, die Anschaffung und den Betrieb kleinerer Anlagen so einfach und unbürokratisch wie möglich zu machen, um die Energiewende weiter voranzubringen.“

Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger – nämlich zum Nettopreis – erwerben. Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Hessen hatte die Länderforderung gemeinsam mit Baden-Wüttemberg, Bayern, NRW und Schleswig-Holstein im Bundesrat eingebracht. +++ pm