Schwenk kritisiert „Heimatumlage-Gesetz“ zur Gewerbesteuerumlage

Wohltaten des Landes mit kommunalem Geld

Stefan Schwenk (CDU)
Bürgermeister der Stadt Hünfeld, Stefan Schwenk (CDU)

Als einen ungerechtfertigten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und Finanzhoheit bewertet Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk das sogenannte „Heimatumlage-Gesetz“ der Hessischen Landesregierung. Schwenk sieht das Land auf dem falschen Weg, wenn aus kommunalem Geld, das der Bundesgesetzgeber ausdrücklich wieder den Gemeinden zur Verfügung stellen will, Wohltaten des Landes finanziert werden sollen.

Konkret bezieht sich die Kritik auf das Vorhaben des Landes, die um 29 Punkte gesenkte Gewerbesteuerumlage ab dem Jahr 2020 nicht voll den Städten und Gemeinden wieder zur Verfügung zu stellen, sondern ein Viertel davon einzubehalten, um damit verschiedene Förderprogramme, beispielsweise für die Krankenhausfinanzierung, zu bestreiten. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage war in den 90er Jahren bewusst als Solidarbeitrag der Städte und Gemeinden in den alten Bundesländern eingeführt worden, um die Kommunen in den neuen Bundesländern beim Ausbau ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Dieser „Soli“ solle nun zum 1.1.2020 auslaufen. Der Bundesgesetzgeber habe ausdrücklich eine ersatzlose Streichung dieser zusätzlichen Umlage beschlossen. Nun bedient sich – nach den Worten von Schwenk – die Hessische Landesregierung aus diesen, den Städten und Gemeinden zustehenden Mitteln, um eigene politische Akzente bei der Finanzierung verschiedener Vorhaben setzen zu können. Leider müsse davon ausgegangen werden, dass dies erst der Anfang sei.

Es seien Absichten bekannt geworden, den Umfang dieser Landesprogramme auf Kosten der Städte und Gemeinden künftig sogar noch auszuweiten. Das Land nimmt, nach Auffassung von Schwenk, die Städte und Gemeinden damit einmal mehr an den „goldenen Zügel“. Dieser Eingriff in die Finanzhoheit der Gemeinden sei bislang einmalig in Deutschland, da das Land den Kommunen Finanzmittel entziehe, die nach Bundesgesetz uneingeschränkt den Kommunen zustünden. Dieses Programm schaffe einen neuen unnötigen Bürokratieaufwand sowohl auf kommunaler Seite als auch für die Landesbehörden. Dazu bedürfe es neuer Regeln und Richtlinien, die zu erhöhtem Personal- und Bürokratieaufwand führten. Und schließlich, kritisiert Schwenk, nehme die Landesregierung kommunales Geld in Anspruch, um Aufgaben zu finanzieren, bei denen Kommunen zurecht ein finanzielles Engagement des Landes aus Eigenmitteln erwarten dürfe. Dies gelte beispielsweise für die Kinderbetreuung, die Krankenhausfinanzierung, den ÖPNV und die Digitalisierungsstrategie.

Auch der Ansatz, damit einen solidarischen Ausgleich zwischen einnahmestärkeren und einnahmeschwächeren Kommunen zu schaffen, verfehle das Ziel. In dieser Frage sehe er sich einig mit dem Hessischen Städtetag, da bei dieser Argumentation völlig unberücksichtigt bleibe, dass Gemeinden nicht nur eine unterschiedliche Ertragskraft, sondern auch einen höchst unterschiedlichen Ausgabebedarf hätten. Für diese Ausgleichsmechanismen sei der Kommunale Finanzausgleich da, dem durch die Bestrebungen des Landes Mittel entzogen und dessen Ausgleichswirkung damit weiter geschwächt werde.

Der Bundesgesetzgeber hat nach den Worten von Schwenk diesen „Soli“ zurecht abgeschafft, da die durchschnittliche Verschuldung westlicher Städte und Gemeinden im Schnitt mittlerweile sogar höher sei als im Osten. Die Städte und Gemeinden brauchten das Geld, einen möglichen Rückstand beim Ausbau ihrer Infrastruktur, der durch ihre Solidarität mit den neuen Bundesländern entstanden sei, endlich aufholen zu können. +++