Schweinebestände müssen gemeldet werden

Schwein

Fulda/ Alsfeld. Jeder Halter von Schweinen muss in der zentralen Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssysteme für Tiere) registriert sein. Dazu erhält er vom HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht) in Alsfeld eine Registriernummer auf Antrag zugeteilt. Dies gilt sowohl für die gewerbsmäßige als auch die Hobbyhaltung und unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Schweine.

Jeder Halter von Schweinen hat bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Nutzungsgruppen, dem HVL mitzuteilen. Diese Stichtagsmeldung kann auch online in der HIT-Datenbank erfolgen. Darüber hinaus muss die Übernahme von Schweinen in den eigenen Bestand in-nerhalb von sieben Tagen angezeigt werden. Auch diese Meldung erfolgt an den HVL in Alsfeld oder online in der HIT-Datenbank. Wichtig dabei ist, dass diese zusätzlich zur Stichtagsmeldung bei der hessischen Tierseuchenkasse mit Sitz in Wiesbaden (zur Entrichtung der Tierseuchenkassenbeiträge) vorgenommen werden.

Sofern für das Jahr 2015 noch keine Stichtagsmeldung an den HVL erfolgt ist, muss diese nachgeholt werden (gegebenenfalls auch für zurückliegende Jahre) und in Zukunft fristgerecht erledigt werden. Werden zum Stichtag keine Schweine gehalten, ist die Anzahl „0“ zu melden. Wenn die Schweinehaltung komplett aufgegeben wird, muss dies dem HVL in Alsfeld, der hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden und dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreis Fulda separat mitgeteilt werden.

Eine nicht erfolgte Stichtagsmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 46 der Viehverkehrsverordnung dar. In Betrieben, die Direktzahlungsempfänger sind, führt die Feststellung einer nicht fristgerechten Stichtagsmeldung oder eine nicht erfolgte Übernahmemeldung im Rahmen einer Cross-Compliance-Kontrolle zu Abzügen bei den Zahlungsansprüchen. +++ fuldainfo

Kontakt: Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V., An der Hessenhalle 1, 6304 Alsfeld, Telefon (06631)784-50 E-Mail kontakt@hvl-alsfeld.de, www.hvl-alsfeld.de. Landkreis Fulda, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, Telefon (0661)6006-791 E-Mail veterinaeramt@landkreis-fulda.de