
SPD, FDP, Bürgerliste Eichenzell sowie CWE haben ihre Haltung zum Bauvorhaben Wilhelmstraße/Turmstraße in Eichenzell nochmals verdeutlicht. Nach ihrem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat hat Bürgermeister Rothmund mit seiner CDU-Mehrheit im Gemeindevorstand die Gemeindevertretung übergangen, schreiben die Fraktionen in einer Pressemitteilung. Sie ist das oberste Beschlussorgan in Eichenzell. Er hat ohne die nötige Entscheidungskompetenz gegen den Willen der Gemeindevertretung gehandelt, betonen Claus-Dieter Schad (FDP-Fraktion), Lutz Köhler (SPD-Fraktion), Joachim Weber (Bürgerliste) und Alfons Schäfer von der CWE. Würde der Investor nun eine nachträgliche Baugenehmigung durch die Bauaufsicht beim Landkreis Fulda erhalten, wäre dies nach Ansicht der Fraktionen rechtswidrig.
Als gewählte Gemeindevertreter sind sie das oberste Organ. Sie entscheiden über wichtige Fragen und überwachen die Gemeindeverwaltung wie die Geschäftsführung des Gemeindevorstands. Bürgermeister Rothmund wie der Gemeindevorstand sind an die Beschlüsse der Gemeindevertretung gebunden. Das Gebäude entspricht nicht dem Bebauungsplan. Die Gemeindevertretung sprach sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans aus. Ferner entschied sie, dem Vorhabenträger einen Kompromiss vorzuschlagen: Vier der 14 Wohnungen sollten als Sozialwohnungen vermietet werden. Über den Stand sollte am 20. Februar beraten werden – die CDU-Fraktion verhinderte dies. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung würden unterlaufen, wenn Bürgermeister Rothmund Entscheidungen trifft, die dem Willen der Gemeindevertretung widersprechen. Es handelt sich um eine grundsätzliche Frage für Eichenzell und keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Zur laufenden Verwaltung gehört, was immer wieder vorkommt. Der Schwarzbau ist in Eichenzell bisher einmalig. Er hat sachlich, rechtlich wie politisch erhebliche Bedeutung.
Alle Beteiligten sollten sich fragen: Welche Auswirkungen hätte es, wenn sich der Investor mit seinem Vorgehen durchsetzt? Wie will man sich künftig gegenüber Bauherren verhalten, die gegen Bebauungsplan und Baugenehmigung verstoßen? Nun geht es darum festzustellen, dass sich Bürgermeister Rothmund rechtswidrig verhalten hat. Er hat die Zuständigkeit der Gemeindevertretung nicht respektiert. Deshalb wurde eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Kassel eingereicht. Die Gemeindevertretung wird sich dieser Klage in einer Sondersitzung anschließen. Auch wird ein Akteneinsichtsausschuss eingesetzt. Er soll die Abläufe und das Vorgehen von Bürgermeister Rothmund aufklären. Es wirkt merkwürdig, dass die Bauaufsicht beim Landkreis Fulda das Gebäude nun für genehmigungsfähig hält, nachdem sie vor drei Jahren einen Baustopp verhängte. Ganz einfach scheint der Sachverhalt nicht zu sein, heißt es abschließend. +++
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