Schüsse auf Flüchtling – Verfahren gegen Polizist eingestellt

In Notwehr gehandelt

Nachdem im April letzten Jahres in Fulda ein Geflüchteter durch Schüsse durch einen Polizisten ums Leben gekommen war, wurde das Verfahren gegen den Polizisten nun eingestellt. Der 19-jährige Mann aus Afghanistan hatte zuvor an der Bäckerei in der Flemmingstraße randaliert. Beim anschließenden Polizeieinsatz ist dieser durch Schüsse aus einer Dienstpistole ums Leben gekommen. Das Landeskriminalamt kam in seinen Ermittlungen zu dem Entschluss, dass der Polizist in Notwehr gehandelt habe.

Update 2019-02-05 10:50:00 – Mitteilung der Staatsanwaltschaft Fulda

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Ermittlungsverfahren wegen der Schüsse eines Polizeibeamten am 13.04.2018, bei dem ein 19 Jahre alter afghanischer Asylbewerber tödlich verletzt wurde, eingestellt. Nach den Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Schüsse des Beschuldigten zur Abwehr einer bestehenden Gefahr für Leib und Leben sowohl nach der polizeilichen Eingriffsvorschrift des § 61 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung als auch nach der Notwehrvorschrift des § 32 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt. Eine Anklageerhebung scheidet deshalb aus. Zur Aufklärung wurden u.a. mehrere umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen als auch Schussentfernungs- und Schussverlaufsgutachten durchgeführt bzw. eingeholt.

Der 19-jährige afghanische Asylbewerber J. war am frühen Morgen des 13.04.2018 gegen 04:30 Uhr von vier Schüssen aus der Dienstwaffe des beschuldigten Polizeibeamten getroffen worden und infolge des schussbedingt eingetretenen massiven Blutverlustes noch am Vorfallsort, der im Fuldaer Stadtteil Haimbach gelegenen Eisenhower-straße, verstorben. Dem Beschuldigten, der die Abgabe der Schüsse einräumt, ist ein strafbares Verhalten nach dem Ergebnis der Ermittlungen in der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachzuweisen.

Die Auswertung der durch die mit den Ermittlungen betrauten Beamten des HLKA gesicherten Spuren und der Aussagen zahlreicher Zeugen ergab, dass der Getötete vor den in Rede stehenden Schüssen den Auslieferungsfahrer einer am Tatort gelegenen Bäckereifiliale und anschließend eine erste zum Tatort entsandte Polizeistreife unter Verwendung eines faustgroßen Steins angegriffen und dabei den Auslieferungsfahrer und einen der Streifenbeamten verletzt hatte. Anschließend hatte er mit dem dem verletzten Beamten entwundenen Teleskopschlagstock die Flucht angetreten.
Bei der Verfolgung durch den beschuldigten Beamten kam es im Einmündungsbereich Flemingstraße / Eisenhowerstraße zur ersten Abgabe dreier Schüsse auf den nach wie vor bewaffneten J., die diesen jedoch augenscheinlich verfehlten.

Nach der Spurenlage und den weiteren Ermittlungsergebnissen -die auch eine Tatablaufrekonstruktion u.a. mit einem im Vorfallbereich wohnenden Zeugen umfassen- ist davon auszugehen, dass der Getötete den beschuldigten Beamten sodann in der Eisenhowerstraße mit dem erwähnten Teleskopschlagstock angriff, worauf der Beschuldigte aus bedrängter Situation in schneller Folge acht weitere Schüsse auf J. abgab, von denen zwei tödlich waren. Ein abweichender Ablauf konnte weder durch die umfangreichen rechtsmedizinischen Untersuchungen noch durch eingeholte Schussentfernungs- und Schussverlaufsgutachten belegt werden. Die Anzahl der in der Eisenhowerstraße in schneller Folge abgegebenen Schüsse ist ein Indiz dafür, dass der Beschuldigte in begründeter Angst und höchster Bedrängnis schoss. +++