Scheuer entgeht strafrechtlichen Ermittlungen

Berliner Staatsanwaltschaft will keine Ermittlungen einleiten

Andreas Scheuer (CSU)
Andreas Scheuer (CSU)

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen des Scheiterns der Pkw-Maut nicht strafrechtlich verantworten. Die Berliner Staatsanwaltschaft will keine Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn einleiten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Zwei Abgeordnete der Linken-Fraktion im Bundestag hatten im November Strafanzeige gestellt. Sie wollten überprüfen lassen, ob sich der Minister mit dem Unterzeichnen der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut Ende 2018 wegen Untreue strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar keine Anhaltspunkte dafür, dass Scheuer damit vorsätzlich gegen das Haushalts- oder Vergaberecht verstoßen hat und daraus ein Vermögensnachteil resultiert. Weil der Europäische Gerichtshof die deutsche Maut für rechtswidrig erklärte, könnte der Steuerzahler für die Entschädigung der Mautbetreiber in dreistelliger Millionenhöhe haften. Für den strafrechtlich relevanten Schaden wäre dies nach Einschätzung von Juristen indes nicht entscheidend. Vielmehr zählt dafür, ob Scheuer persönlich erkannte, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der EuGH die Maut als europarechtswidrig kippen würde. +++