Schäuble will Schuldenbremse für Länder lockern

Wolfgang Schäuble (CDU)

Berlin. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Schuldenbremse lockern. Seinen Vorstellungen nach sollen die Länder auch nach 2020 weiter Kredite aufnehmen dürfen, obwohl ihnen dies nach aktueller Rechtslage verboten ist. Einen entsprechenden Vorschlag hat er nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ in den Verhandlungen über eine Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Ländern vorgelegt. Findet Schäuble die Zustimmung der Länder, müsste die erst 2009 beschlossene Änderung des Grundgesetzes wieder überarbeitet werden, noch bevor die Schuldenbremse ihre eigentliche Wirkung entfaltet.

Laut Verfassung dürfen die Länder von 2020 an keine neuen Schulden mehr machen. Für den Bund gilt die Schuldenbremse schon ab 2016. Er soll weiterhin Kredite aufnehmen können, wenn auch nur in engen Grenzen. Erlaubt sind 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, was derzeit etwa zehn Milliarden Euro entspricht. Ausnahmen davon soll es nur geben, wenn schwere Naturkatastrophen das Land erschüttern oder die Wirtschaft unter einer schweren Rezession leidet. „Der Bund bietet an, den Ländern einen Teil seines Kreditfinanzierungsspielraums zur Verfügung zu stellen“, heißt es in einer Verhandlungsunterlage, die der Zeitung vorliegt. Schäuble habe das Thema in den Gesprächen mit den Finanzministern der Länder auch schon angesprochen, hieß es aus mehreren Quellen.

Diskutiert wurde zum Beispiel, dass der Bund künftig nur noch Kredite in Höhe von 0,2 Prozent aufnehmen dürfe, während den Ländern 0,15 Prozent zur Verfügung stehen. Die Höhe der möglichen Gesamtverschuldung des Staates bliebe demnach gleich. Schäubles Angebot ist allerdings an harte Bedingungen geknüpft. Sein Ziel ist es, den sogenannten Stabilitätsrat, der sich aus den Finanzministern von Bund und Ländern zusammensetzt, in eine echten Kontrollbehörde für die Haushalte umzuwandeln. Nach Schäubles Vorstellungen soll das Gremium künftig Sanktionen bei Verstößen gegen die Schuldenbremse aussprechen und durchsetzen können, indem es beispielsweise vor dem Verfassungsgericht ein Klagerecht erhält. Damit es dazu kommt, will Schäuble nach den Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ zudem die Abstimmungsregeln im Stabilitätsrat ändern. Derzeit können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn Schäuble zwei Drittel seiner Länderkollegen an seiner Seite hat. Künftig könnte eine einfache Mehrheit ausreichend sein. Schon jetzt darf das betroffene Land nicht mitstimmen. +++ fuldainfo