Schäfer: „KFA2016 bringt den Kommunen Rekordeinnahmen“

Thomas Schäfer (CDU)

Wiesbaden. „Der KFA2016 bringt den hessischen Kommunen Rekordeinnahmen von rund 4,368 Milliarden Euro. 1,05 Milliarden Euro davon geben wir als Land dabei als freiwilligen Zuschuss, den so genannten Stabilitätsansatz. Wir sind Partner der Kommunen und betonen das nicht in Sonntagsreden, sondern durch unser massives finanzielles Engagement.“ Das erklärte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer anlässlich der Anhörung des Hessischen Landtags zum KFA2016 – der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2016.

Der aktuellen Berechnung liegen die Daten der Steuerschätzung aus dem Mai 2015 zugrunde. Demnach sinkt der vom Land über den KFA2016 zu deckende Bedarf der Kommunen durch die gute Entwicklung der Steuereinnahmen auch für Hessens Landkreise, Städte und Gemeinden. Mit dem Stabilitätsansatz garantiert das Land im neuen KFA2016 den Kommunen aber freiwillig die Summe, mit der sie nach dem bisher gültigen System des Kommunalen Finanzausgleichs geplant hatten – selbst wenn ihr tatsächlicher Bedarf wie im kommenden Jahr weit darunter liegt. „Der KFA2016 ist für alle Beteiligten eine große Umstellung. Ein neues System löst eine jahrzehntelang geübte Praxis ab. Der KFA2016 bringt den Kommunen aber mit rund 4,368 Milliarden Euro auch ein neues Allzeithoch und so viel Geld vom Land wie nie zuvor“, so Finanzminister Schäfer.

Wie grundlegend neu der KFA2016 ist, wurde auch in der derzeit noch laufenden Anhörung des Hessischen Landtags im Plenarsaal deutlich. Selten gab es so viele Anzuhörende und so umfangreiche Stellungnahmen. Dazu Schäfer: „Ich höre bei der Anhörung genau zu und wir werden sie anschließend sorgfältig auswerten. Die teils widerstreitenden Argumente dieses munteren Meinungsaustauschs sind mir in unserem ausführlichen Reformprozess meist schon begegnet. Grundlegende Änderungen werden daher nicht folgen. Sie schließen sich ohnehin aus, da wir uns bei unserem Gesetzentwurf stets an das Urteil des Staatsgerichtshofs gehalten haben. An diesem Urteil muss sich auch jeder weitere Vorschlag messen lassen. Ich bleibe aber weiterhin gesprächsbereit und bin mir recht sicher, dass wir noch Anregungen aus der Anhörung aufgreifen werden.“

Bei allen inhaltlichen Differenzen lobten viele Anzuhörende das Verfahren, bereits früh und umfassend über den KFA2016 zu informieren. Für den Bund der Steuerzahler etwa war laut seiner schriftlichen Stellungnahme das „offene und transparente Verfahren (…) vorbildlich für solch ein komplexes Vorhaben“. Dazu der Finanzminister: „Wir waren von Anfang an zum Dialog bereit. Ich freue mich, dass so viele ihn auch angenommen und mit ihren Vorschlägen und Argumenten bereichert haben. Vielen Dank an alle, die sich diese Mühe gemacht haben! Es gab zum Glück nur wenige, die es sich einfach gemacht und pauschal ‚Nein‘ gesagt, aber keine eigenen Vorschläge geliefert haben. ‚Einfach‘ gibt’s beim KFA2016 aber nicht.“

SPD: Gesetzentwurf ist totaler Verriss

Als „vernichtende Kritik an der schwarz-grüne Landesregierung und totalen Verriss ihres KFA-Modell-Vorschlages“ hat der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt die heutige öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf des Finanzministers bezeichnet. „Wir wurden heute in unserer Kritik in vollem Umfang bestätigt. Da halfen der Landesregierung auch die von ihr bestellten Gutachten nicht weiter. Die weitaus überwiegende Anzahl der Anzuhörenden und Sachverständigen lehnten den Gesetzentwurf in Bausch und Bogen ab. Der vorgelegte Entwurf hat einfach zu viele Mängel und die Ausrichtung am so genannten Thüringer Korridor ist ein Kardinalfehler“, sagte Schmitt am Mittwoch in Wiesbaden. In der Anhörung sei deutlich geworden, dass die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen erheblichen Mängel eine angemessene Finanzausstattung der hessischen Kommunen verhindern. „Konkret heißt das, dass die Ausgaben für Pflichtaufgaben der Kommunen nur unzureichend erfasst werden. Zudem ist mit dem angewandten Korridormodell mit festgelegtem Korridor und der Pro-Kopf-Orientierung ein Verfahren gewählt worden, das unzutreffende Aussagen über wirtschaftlich arbeitende Kommunen trifft und den Bedarf der hessischen Kommunen damit zugunsten des Landes und zum Nachteil der Kommunen herunter rechnet“, sagte Schmitt. Darüber hinaus werde die Finanzausgleichsmasse von den Steuerzuwächsen des Landes ab 2017 abgekoppelt, weil Mittel des Bundes, die einer Entlastung der Kommunen dienen sollen, von der Finanzausgleichsmasse abgezogen würden und dies allein im Jahr 2018 rund 350 Millionen Euro sein würden. Die Zuwächse des so genannten Stabilitätsansatzes würden je zu einem Drittel für den Landeshaushalt und eine Landesrücklage abschöpft, dazu sei das Symmetriegebot völlig unzureichend verankert. „Aus diesen Gründen stellt der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form den bisherigen Höhepunkt kommunalfeindlicher Politik in Hessen dar“, sagte der SPD-Abgeordnete.

FDP: Bürger und Mittelstand zahlen Zeche

„Wir fühlen uns in der Kritik an der Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) durch die Experten gestärkt. Der vorgelegte Gesetzentwurf löst die Probleme der Kommunen nicht, er ist leistungsfeindlich für gut wirtschaftende Kommunen, wird zu massiven Steuererhöhungen für Bürger und Gewerbe führen und beschneidet die kommunale Selbstbestimmung der Gemeindeparlamente empfindlich“, so der kommunalpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn anlässlich der Anhörung des Haushaltsausschusses zum KFA. „Für die Bürgerinnen und Bürger hat vor allem die massive Erhöhung der Gemeindesteuern dramatische Auswirkungen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird in den Kommunen, die ohnehin durch die Erlasse des Innenministers rotierende Steuererhöhungsspirale noch erheblich beschleunigen und Grund- und Gewerbesteuern für Hausbesitzer und Mieter in die Höhe treiben. Wer von bezahlbarem Wohnraum spricht, auf der anderen Seite aber die Nebenkosten in die Höhe treibt, verliert jede Glaubwürdigkeit. Die Freien Demokraten kritisieren weiterhin die vorgenommenen Abschläge bei den Bedarfen für Pflichtaufgaben. Keine Gemeinde oder Stadt kann die gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben nur zu 90 % erfüllen. Daher sind Abschläge auf Pflichtaufgaben für uns nicht nachvollziehbar. Drittens kritisieren wir die Einführung der sogenannten Solidaritätsumlage. Diese bestraft erfolgreiche Kommunen und ist leistungsfeindlich. Zusätzlich wird mit der Übergangsregelung versucht, die Verlierer vorübergehend zu Gewinnern zu machen, um sich über die Kommunalwahl zu retten. Die Summe des Übergangsfonds ist weder hinterlegt noch ist die zeitliche Ausgestaltung dargelegt. Es ist eine weiße Salbe aus wahltaktischen Gründen“, so Hahn.

Bürgermeister und Landräte üben heftige Kritik an der von der Landesregierung geplanten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Laut Schäfer wird es aber keine grundlegende Änderung geben. Die Kritik an der Reform geht über alle Parteigrenzen hinweg. +++ fuldainfo

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