Sachverständigenrat korrigiert Konjunkturprognose nach unten

Verarbeitendes Gewerbe verzeichnet deutlich weniger Aufträge

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird seine Konjunkturprognose für das laufende Jahr nach unten korrigieren. Das kündigte dessen Vorsitzender Lars Feld den Zeitungen der Funke-Mediengruppe an. „Der Lockdown hat länger gedauert und die Außenwirtschaft wird härter getroffen als erwartet.“ Vor allem im Hinblick auf die USA sei man deutlich zu optimistisch gewesen, sagte der Wirtschaftsprofessor.

„Wir haben in diesem Jahr einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zu erwarten, der voraussichtlich zwischen minus sechs Prozent und minus sieben Prozent liegen wird.“ Im März hatten die sogenannten Wirtschaftsweisen drei Szenarien vorgelegt, die im günstigen Fall einer schnellen Erholung von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 2,8 Prozent und bei einer negativen Entwicklung mit zahlreichen Insolvenzen von einer Schrumpfung der deutschen Volkswirtschaft um 5,4 Prozent im Jahr 2020 ausgehen. Zugleich stellte sich Feld hinter die Entscheidung für einen Lockdown, gefolgt von einer vorsichtigen Öffnung. „Eine schnelle zweite Welle mit einem zweiten Lockdown wäre wesentlich schädlicher“, sagte er. „Wenn es uns gelingt, die zweite Welle in den nächsten Winter zu verschieben, sind wir viel besser vorbereitet und können wahrscheinlich einen Lockdown verhindern.“

Verarbeitendes Gewerbe verzeichnet deutlich weniger Aufträge

Die Zahl der Neuaufträge im Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland ist im April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nochmals deutlich zurückgegangen, nachdem sie bereits im März stark gesunken war. Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang war im April 2020 saison- und kalenderbereinigt 25,8 Prozent niedriger als im Vormonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit. Dies ist der stärkste Rückgang seit Beginn der Zeitreihe im Januar 1991. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2019 gab es einen kalenderbereinigten Rückgang um 36,6 Prozent. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen lag der reale Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe saison- und kalenderbereinigt 25,1 Prozent niedriger als im Vormonat. Die Aufträge aus dem Inland gingen im April 2020 im Vergleich zum Vormonat um 22,3 Prozent zurück, die Auslandsaufträge verringerten sich um 28,1 Prozent. Dabei nahmen die Auftragseingänge aus der Eurozone um 30,6 Prozent ab. Di e Auftragseingänge aus dem restlichen Ausland fielen um 26,7 Prozent gegenüber März 2020. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern lag der Auftragseingang im April 2020 um 22,7 Prozent niedriger als im Vormonat, bei den Herstellern von Investitionsgütern gab es einen Rückgang um 30,6 Prozent. Im Bereich der Konsumgüter gingen die Aufträge um 11,4 Prozent zurück. Für März 2020 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse insgesamt ein Rückgang um 15,0 Prozent gegenüber Februar 2020 (vorläufiger Wert: -15,6 Prozent). Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe lag nach vorläufigen Angaben im April 2020 saison- und kalenderbereinigt um 22,8 Prozent niedriger als im Vormonat. Für März 2020 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 10,9 Prozent gegenüber Februar 2020 (vorläufiger Wert: -11,5 Prozent).

Weniger Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal 2020

Im ersten Quartal 2020 sind in Deutschland 32.200 Betriebe gegründet worden, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Das waren 7,7 Prozent weniger als im gleichen Quartal des Vorjahres, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen am Freitag mit. Die Ergebnisse des 1. Quartals 2020 werden durch eine deutlich niedrigere Anzahl von Meldungen in den Gewerbeämtern im März 2020 beeinflusst. Gründe hierfür sind unter anderem Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurden, wie zum Beispiel die Einstellung des Besucherverkehrs und Personalengpässe in den Gewerbeämtern, aber auch allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit. Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt. Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Quartal 2020 mit rund 40.100 unter dem Vorjahresquartal (-14,6 Prozent), die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe ging um 1,7 Prozent auf rund 73.300 zurück. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im 1. Quartal 2020 auf rund 179.200, das waren 6,7 Prozent weniger als im 1. Quartal 2019. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken. Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. +++