RWE reicht Klage wegen Stilllegung von Biblis ein

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Essen. Der Energiekonzern RWE reicht eine Klage gegen das Bundesland Hessen und gegen den Bund wegen der Stilllegung des Atomkraftwerkes Biblis ein. Das teilte das Unternehmen am Montag mit. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima musste RWE Block A am Abend des 18. März 2011 auf politische Initiative hin herunterfahren. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage, dem sogenannten Atom-Moratorium. Bereits Ende Februar 2013 hatte der Hessische VGH geurteilt, dass die nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete dreimonatige Stilllegung rechtswidrig war. Dem Land drohte seit dem eine Schadenersatzklage durch RWE. Das Kernkraftwerk Biblis lieferte mit zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren eine Gesamtleistung von maximal 2525 Megawatt in das Stromnetz. Biblis war damit nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland.

Das hessische Umweltministerium erklärte: „Die Klage war von RWE lange angekündigt und ist deshalb keine Überraschung. An der Haltung Hessens hat sich ebenfalls nichts geändert. Hessen hat wie alle anderen Länder auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes im Auftrag des Bundes gehandelt und deshalb muss der Bund auch für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen. Der Umstand, dass RWE sowohl Hessen als auch den Bund verklagt hat zeigt, dass auch RWE den Bund in der Pflicht sieht. Überdies ist fraglich, ob RWE überhaupt Schadensersatz verlangen kann, da RWE gegen die seinerzeitige Stilllegungsverfügung keinen Widerspruch eingelegt hat. Deshalb ist ein Schadensersatzanspruch unter Umständen verwirkt. Das Land wird nun die Klage prüfen und sich mit dem Bund entsprechend abstimmen.“ +++ fuldainfo | bild:pixelio.de