Rückkehr zum Präsenzstudium an der Hochschule Fulda

Es gilt die 3G-Regelung

Hochschule Fulda. Foto: Uli Mayer

Mit Beginn des Wintersemesters am 18. Oktober kehren die Studierenden nach drei pandemiebedingten Online-Semestern wieder auf den Campus zurück. Die Hochschule Fulda wird auf Grundlage der geltenden Coronavirus-Schutzverordnung einen flächendeckenden Präsenzbetrieb anbieten. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, gilt auf dem Campus die 3G-Regelung. Studierende, Lehrende, alle weiteren Beschäftigten und auch alle Besucher*innen der Hochschule müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein. In den Gebäuden gilt Maskenpflicht, in den Lehrveranstaltungen auch am Platz.

„Auch wenn wir unseren Studierenden seit Ausbruch der Pandemie ein vollständiges Lehrangebot in Online-Form anbieten konnten, ist es jetzt höchste Zeit, wieder mit allen Lehrveranstaltungen auf den Campus zurückzukehren“, ist Hochschulpräsident Professor Dr. Karim Khakzar überzeugt. „Mit unserem Konzept, denken wir, allen in der Lehre involvierten Hochschulangehörigen größtmögliche Sicherheit vor Infektionen bieten zu können. Ein viertes Online-Semester wäre allen Beteiligten gegenüber nicht mehr zu verantworten. Weiterhin ermutigen wir alle Hochschulangehörigen, sich impfen zu lassen, sofern noch nicht geschehen.“ Die Einhaltung der 3G-Regelung wird beim Zutritt auf den Campus durch einen externen Dienstleister kontrolliert. Darüber hinaus wird es stichprobenhafte Überprüfungen in den Gebäuden bzw. an den Gebäudeeingängen geben. „Wir gehen fest davon aus, dass sich praktisch alle Hochschulangehörigen sehr diszipliniert verhalten werden. Bei eventuellen Verstößen gegen die 3G-Regelung muss jedoch mit Sanktionen gerechnet werden“, so Khakzar.

Kostenlose Testmöglichkeit

Studierenden, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bietet die Hochschule Fulda am Campuszugang in der Moltkestraße an, unter Aufsicht einen für sie kostenlosen Antigen-Schnelltest vor Betreten des Campus durchzuführen. Sie erhalten dann eine entsprechende Bescheinigung, die sie berechtigt, sich am Tag des Tests auf dem Campus aufzuhalten. Diese Bescheinigung gilt allerdings nur für die Hochschule und nicht für andere Zwecke, wie etwa einen Gastronomiebesuch. Die Regelung tritt am 11. Oktober in Kraft, eine Woche vor Vorlesungsbeginn. „Das gibt uns die Möglichkeit, unser Konzept zunächst mit einer kleineren Zahl an Studierenden zu testen und dann gegebenenfalls nachzusteuern“, sagt Professor Khakzar. Auch danach werde die Hochschule das Konzept in kleineren Abständen evaluieren und bei Bedarf anpassen. Um den Zugang zum Campus organisatorisch reibungsloser zu gestalten, soll Studierenden und Beschäftigten die Möglichkeit angeboten werden, sich über ein Armband auf den ersten Blick als zugangsberechtigt auszuweisen. „Mit letzter Sicherheit können wir die Dynamik des Infektionsgeschehens und die damit verbundenen rechtlichen Vorgaben von Bundes- und Landesseite natürlich nicht vorhersehen,“ betont Professor Khakzar. Kurzfristige Änderungen seien daher nicht ausgeschlossen. +++