Rudolph (SPD): Sonderrechte für beschuldigten Oberstaatsanwalt Alexander B.?

Staatsanwaltschaft hat eine Haft-Verschonung beantragt

Günter Rudolph (SPD)

Nach Berichten der Hessenschau gibt es neue Entwicklungen im Fall des korrupten Frankfurter Oberstaatsanwalts Alexander B. Nachdem der beschuldigte Oberstaatsanwalt eineinhalb Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, war er vor wenigen Tagen auf freien Fuß gesetzt worden, obwohl es mittlerweile weitere Erkenntnisse gibt, die zu einer Erweiterung des Haftbefehls geführt haben.

Dazu erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, am Samstagmittag: „Es überrascht mich doch sehr, dass es wieder einmal neue Entwicklungen gibt, die Justizministerin Kühne-Hörmann in der vergangenen Woche im Innenausschuss noch ganz anders dargestellt hat. Wieder einmal muss man sich fragen: Ist sie nicht gut genug informiert über die Vorgänge oder informiert sie das Parlament nicht gut genug? Während sie uns vor wenigen Tagen noch berichtet hat, dass der Beschuldigte Alexander B. ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hat, können wir seit gestern Abend nachlesen, dass dem nach hr-Informationen nicht so ist. Die Staatsanwaltschaft spricht mittlerweile nur noch davon, dass der Beschuldigte ‚Angaben‘ gemacht hat. Und auch über die neuen Erkenntnisse, die dazu geführt haben, dass das Amtsgericht Frankfurt den Haftbefehl gegen Alexander B. sogar noch erweitert hat, hat Frau Kühne-Hörmann kein Wort verloren.“

Dass nun gerade die Staatsanwaltschaft eine Haft-Verschonung beantragt habe, weil sie im Gegensatz zu der zuständigen Ermittlungsrichterin die Gefahr, dass B. Beweise beseitigen oder Zeugen beeinflussen könne, als gering einschätze, verwundere Rudolph sehr. „Das klingt für uns mehr sehr abenteuerlich und wirft vor allem die Frage auf, ob der der beschuldigte Oberstaatsanwalt Sonderrechte genießt. Die Ministerin muss dringend aufklären, wie man zu der Annahme kommt, dass keine Verdunklungsgefahr besteht und warum eine Haft-Verschonung, die meistens nur von Verteidigern gefordert wird, angebracht sein soll“, sagte Rudolph. +++