Rudolph: SPD fordert Aufklärung über Kosten des Einstweiligen Ruhestand für Weyland

Weshalb soll die Versetzung in den Einstweiligen Ruhestand sein?

Günter Rudolph (SPD)

Wiesbaden. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag erwartet von der Landesregierung weitergehende Erläuterungen zu der beabsichtigen Versetzung von Staatssekretärin Bernadette Weyland in den Einstweiligen Ruhestand. Die sozialdemokratische Fraktion hat deshalb einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht, der in der ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause am Mittwoch, dem 16. August, behandelt werden soll.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, erklärte dazu am Dienstag: „Wir wollen gesicherte Informationen darüber erhalten, ob Frau Weyland tatsächlich in den Einstweiligen Ruhestand versetzt wird. Außerdem erwarten wir Auskunft darüber, welche rechtlichen und finanziellen Folgen die Versetzung in den Einstweiligen Ruhestand hat verglichen mit einem Rücktritt der Staatssekretärin. Dabei interessiert uns besonders, wie lange Frau Weyland als einstweilige Ruheständlerin Anspruch auf Übergangsgeld hat und wie lange sowie in welcher Höhe ihr dabei Versorgungsbezüge zustehen.“

Rudolph kritisierte, dass die Landesregierung bisher nicht schlüssig habe erklären können, weshalb die Versetzung in den Einstweiligen Ruhestand ohne Alternative sein soll. Er sagte: „Frau Weyland und die Landesregierung behaupten, die Staatssekretärin könne sich gegen die Versetzung in den Ruhestand und den damit einhergehenden Geldsegen überhaupt nicht wehren. Wir können allerdings nicht nachvollziehen, wer oder was Frau Weyland daran hindern sollte, um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu bitten – so, wie das jeder andere Beamte auch tun muss, der freiwillig aus dem Landesdienst ausschneiden möchte. In diesem Fall gäbe es kein Übergangsgeld und keine lebenslange Versorgung.“ +++