Rudolph kritisiert offenkundig mangelhaften Austausch zwischen Behörden im Fall Markus H.

Innenminister und Justizministerin müssen aufklären

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph

Markus H. steht im Verdacht, an der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke Anfang Juni vergangenen Jahres beteiligt gewesen zu sein. Der 43-jährige Rechtsextremist sitzt deswegen seit Ende Juni 2019 in Untersuchungshaft. Wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) heute berichtet, wurde Markus H. noch im Jahr 2019 einer so genannten „Sicherheitsüberprüfung“ durch den Staatsschutz unterzogen, weil er in einem Rüstungsbetrieb arbeitete.

Noch fünf Tage nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke teilte das Polizeipräsidium Nordhessen dem Verfassungsschutz mit, dass keine staatsschutzpolizeilichen Erkenntnisse über Markus H. vorlägen. Von den Sicherheitsbehörden ebenfalls nicht berücksichtigt wurden offenbar auch Hinweise der ehemaligen Lebensgefährtin von Markus H., die in einem Sorgerechtsstreit vor Gericht aussagte, dass H. ein „gefährlicher Rechtsextremist“ sei, der Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoff horte und Munition selbst herstelle. Diese Hinweise wurden von dem Gericht nicht an Polizei und/oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, kritisierte den Informationsverlust zwischen den beteiligten Behörden. Er sagte am Dienstag: „Dass die rechtsextreme Gesinnung von Markus H. und sein Gefährdungspotenzial nicht einmal bei der Sicherheitsüberprüfung durch den Staatsschutz aufgefallen sind, wirft kein gutes Licht auf die hessischen Sicherheitsbehörden. Markus H. war ja zum Zeitpunkt der Überprüfung bei weitem kein Unbekannter für Polizei und Verfassungsschutz. Auch dass die überdeutlichen Aussagen der ehemaligen Lebensgefährtin zur Gesinnung und der Gefährlichkeit von Markus H. ignoriert wurden, spricht für einen besorgniserregenden Mangel an Aufmerksamkeit im Umgang mit der rechtsterroristischen Gefahr in unserem Land.

Innenminister und Justizministerin müssen aufklären, warum wichtige Informationen in der Kommunikation zwischen den Behörden verlorengegangen sind und warum manche staatlichen Stellen offensichtlich gar nicht miteinander kommunizieren, selbst wenn es massive Hinweise auf die Vorbereitung von staatsgefährdenden Straftaten gibt. Der Hessische Landtag ist im Notbetrieb, aber er arbeitet. Herr Beuth und Frau Kühne-Hörmann findet bei den Mitgliedern des Innenausschusses auch in Zeiten von Covid-19 offene Ohren und Augen für jede Form der Information und der Aufklärung über die schweren Kommunikationslücken bei den hessischen Sicherheitsbehörden.“ +++ pm