RP-Kassel: Verwaltungsvorlagen wurden nicht „auf Zuruf“ geändert

Die Mitarbeitenden der Regionalplanungsbehörde werde den Vorgang intern aufarbeiten

Das Regierungspräsidium Kassel bedauert, dass im Verlauf der Haupt- und Planungsausschusssitzung (HPA-Sitzung) am 28.  April bei einigen Teilnehmenden der Eindruck entstanden ist, Mitglieder einzelner politischer Fraktionen könnten Verwaltungsvorlagen „auf Zuruf“ abändern, ohne dass hierzu ein offizieller Änderungsantrag erfolgt sei. Dieser Eindruck spiegelt allerdings den tatsächlichen Sachverhalt nicht umfassend wider: Eine Änderung von Verwaltungsvorlagen auf Zuruf ist entgegen anderslautender Aussagen nicht erfolgt, so das RP-Kassel in einer Stellungsnahme.

Vielmehr wurde in der Sitzung am 28.4. durch den zuständigen Bearbeiter eine klarstellende Änderung einer Formulierung gegenüber den bereits übersandten Verwaltungsvorlagen zum Kapitel 5.1 „Verkehr“ des Regionalplans vorgeschlagen. Es handelt sich um eine klarstellende Veränderung durch Ersetzen der Formulierung „… wo die verkehrliche Notwendigkeit dazu besteht“ durch „…wo absehbar ein hoher verkehrlicher Bedarf besteht“. Hintergrund des Änderungsvorschlages war, dass dem Bearbeiter aufgrund einer Nachfrage eines Mitglieds der RV (Fraktion der Grünen) bewusst wurde, dass die ursprünglich gewählte Formulierung nicht ganz präzise war und somit zu rechtlichen Unklarheiten hätte führen können.

Der entsprechende Änderungsvorschlag wurde bei der Sitzung auf einer Präsentationsfolie in Form einer Gegenüberstellung der bisherigen in der Beschlussvorlage enthaltenen Formulierung und der vorgeschlagenen neuen Formulierung unterbreitet. Daraufhin entspann sich im Plenum eine Grundsatzdebatte zu den Regeln der parlamentarischen Befassung und Vorinformation (in der Pressemitteilung als „Eklat“ bezeichnet), aufgrund derer der Mitarbeitende seinen Vorschlag und die Historie dazu nicht mehr näher erläutern konnte. Daraufhin wurde zunächst der TOP 2.1.1 (Kapitel 5.1 Verkehr) auf die nächste Sitzung verschoben. Da sich im Rahmen der Diskussion zu TOP 2.1.2 (Kapitel 5.1.1 Schienenverkehr) weiterer Diskussionsbedarf ergab, wurde sodann der Antrag gestellt, das gesamte Thema „Verkehr“ zunächst in einer Arbeitskreissitzung ausführlich zu erörtern und dann auf einer der nächsten Sitzungen des HPA erneut zum Beschluss vorzulegen. Dieser Antrag wurde angenommen.

Die Regionalplanungsbehörde des RP Kassel hat Verständnis dafür, dass sich Mitglieder des HPA aufgrund der vorgeschlagenen Änderung im Rahmen der Präsentation möglicherweise überrumpelt gefühlt haben und dies Anlass dazu gegeben hat, die tiefere Motivation hinter der Änderung zu hinterfragen. Hierfür bitten wir um Entschuldigung. Keinesfalls war jedoch beabsichtigt, die Mitglieder des HPA vor vollendete Tatsachen zu stellen, schon gar nicht aufgrund politischer Einflussnahme. Entsprechende Mutmaßungen weist das RP Kassel entschieden zurück. Die Mitarbeitenden der Regionalplanungsbehörde werden den Vorgang intern aufarbeiten und hieraus ggf. Handlungsempfehlungen für die Zukunft ableiten, so dass eine zeitlich angemessene und umfassende Information aller Gremienmitglieder gewährleistet ist.

Grundsätzlich ist zur Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Regionalversammlung festzuhalten, dass es seit jeher üblich und gewünscht ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RP Kassel den Mitgliedern der RV für Fragen und Gespräche zur Verfügung stehen. Die Mitarbeitenden der Regionalplanung nehmen regelmäßig an Fraktionssitzungen teil und erläutern dort die Vorlagen der Verwaltung, dieses Angebot steht selbstverständlich allen in der RV vertretenen Fraktionen offen. Gleiches gilt auch für die Erörterung grundsätzlicher regionalplanerischer Themen im Rahmen von Fraktionsklausuren. Abschließend sei nochmals ausdrücklich betont, dass soweit seitens der Fraktionen Änderungen an den Beschlussvorlagen der Verwaltung gewünscht werden, hierfür ein entsprechender Antrag in der jeweiligen Gremiensitzung erforderlich ist. Eine Änderung „auf Zuruf“, wie oben bereits dargestellt, erfolgt ausdrücklich nicht, da alle Vorlagen der parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung unterliegen. +++ pm