RP Gießen genehmigt drei Anlagen für den Windpark Homberg II bei Alsfeld

Erweiterung des bisherigen Windparks Homberg I

Auf dem Homberg bei Alsfeld können drei Windkraftanlagen für den Windpark Homberg II entstehen, teilte das Regierungspräsidium Gießen heute mit. Alle Voraussetzungen haben beim Regierungspräsidium Gießen vorgelegen, um nun die Genehmigung dafür zu erteilen. Die VSB Windpark Homberg-Buchberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Dresden kann drei Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 3,45 Megawatt errichten und später betreiben. Die Stadt Alsfeld hatte zuletzt im Oktober zu dem Vorhaben ihr gemeindliches Einvernehmen erklärt.

Wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war eine umfangreiche Prüfung der Umweltverträglichkeit. Hierfür wurden auch eine Vielzahl von Umweltbelangen geklärt. Hierzu zählen der Schutz von Wasser und Boden, Immissionsschutz insbesondere gegenüber Lärm und Schattenwurf, Naturschutz-, Forst- und Baurecht, Denkmalschutz oder auch Luftverkehrssicherheit. Als wichtigstes Themenfeld stellte sich der Naturschutz und hier insbesondere der Artenschutz hinsichtlich sogenannter windkraftsensibler Vogelarten heraus. Um die Gefährdung der durch das Vorhaben betroffenen Rot- und Schwarzmilane zu minimieren, wurde ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zum Schutz der Vogelarten erarbeitet, das im Bescheid aufgenommen worden ist.

Zur Vorgeschichte der nun genehmigten Erweiterung: Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen legt in Vorranggebieten fest, wo Windkraftanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Rund 98 Prozent der Fläche im RP-Bezirk bleiben demnach geschützt und in den knapp verbliebenen zwei Prozent der Fläche müssen Vögel unter Umständen – wie hier der Fall – nach intensiver Abwägung auch einmal zurückstehen.

Die drei neu beantragten Windkraftanlagen stellen eine Erweiterung des bisherigen Windparks Homberg I dar, der im Dezember 2016 vom RP Gießen genehmigt worden war. Das Genehmigungsverfahren des Windparks Homberg II wurde als sogenanntes förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das heißt, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch die Naturschutzverbände hatten die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Vorhaben vorzubringen. Um diese zu besprechen, fand im Sommer 2018 im Dorfgemeinschaftshaus Alsfeld-Altenburg ein Erörterungstermin mit den Einwendern, Vertretern der Antragstellerseite, den beteiligten Fachbehörden sowie dem RP Gießen als Genehmigungsbehörde statt. +++