RKI meldet 9.705 Corona-Neuinfektionen

SPD kritisiert Details zur Verlängerung der epidemischen Lage

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Mittwochmorgen 9.705 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 26 Prozent oder 3.497 Fälle weniger als am Mittwochmorgen vor einer Woche, als 13.202 Neuinfektionen binnen eines Tages offiziell veröffentlicht worden waren. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank auf 82,9. Insgesamt geht das Institut derzeit von rund 206.100 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 35.200 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 975 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 4.984 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 712 Todesfällen pro Tag. Am Vortag lag dieser Wert bei durchschnittlich 713 Corona-Toten innerhalb der letzten sieben Tage. Auf den Intensivstationen wurden unterdessen am frühen Mittwochmorgen 4.241 Covid-19-Patienten intensiv behandelt. Am Dienstagmittag waren es 4.264.

SPD kritisiert Details zur Verlängerung der epidemischen Lage

In der SPD-Fraktion gibt es Widerstand gegen die Bedingungen, unter denen das Bundesgesundheitsministerium die epidemische Lage verlängern will. „Gegen die Formulierungshilfe aus dem Bundesgesundheitsministerium habe ich erhebliche Bedenken“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner, der „Welt“. „Die epidemische Lage können wir allenfalls um drei Monate verlängern mit der klaren Ansage, dass damit nicht alle derzeitigen Corona-Maßnahmen weitere drei Monate gelten.“ Laut Fechner „will Spahn mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage nun auch die Notmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz entfristen“. Bei diesen Notmaßnahmen handelt es sich eine Reihe von Einschränkungen, die der Bundestag im November als zulässige Pandemiebekämpfungsmaßnahmen festgelegt hat. „Ganz bewusst“ habe der Bundestag damals den „entsprechenden Paragraphen 28a auf eine Geltungsdauer bis Ende März 2021 begrenzt“, sagte Fechner. M  an müsse jetzt prüfen, „welche Maßnahmen effektiv sind und deswegen aufrechterhalten werden können – und wo es der Überarbeitung bedarf, insbesondere wenn es Bedenken zur Verhältnismäßigkeit von Gerichten gab“, sagte der Sozialdemokrat. Für eine prinzipielle Verlängerung der epidemischen Lage um drei Monate hatte sich die SPD-Fraktion indes ausgesprochen. Die AfD-Fraktion erklärte, einer Verlängerung der epidemischen Lage nicht zuzustimmen. „Die Feststellung einer epidemischen Lage ermöglicht der Bundesregierung die massive Einschränkung unserer verfassungsmäßigen Grundrechte“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Bernd Baumann, der Zeitung. „Auch der wirtschaftliche Schaden durch den Lockdown ist gewaltig.“ Die Grünen-Fraktion forderten gesetzliche Anpassungen. „Die Gesetzeslage kann nicht einfach so weiter verlängert werden“, sagte Rechtsexpertin Manuela Rottmann. „Das Infektionsschutzgesetz passt nicht mehr zum Infektionsgeschehen. Es kennt nur zwei Inzidenzwerte, an denen sich die Maßnahmen sehr vage orientieren: 35 und 50. Weder spielen in ihm höhere Inzidenzzahlen noch Virus-Mutationen eine Rolle.“ Notwendig sei eine Debatte um die „Ziele der Pandemiebekämpfung“ im Bundestag. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, forderte eine breitere Einbeziehung der Bevölkerung an den Maßnahmen. Expertenanhörungen müssten live verfolgt werden können. Außerdem müsse der Blick geweitet werden: „Es ist wichtig, nicht nur die medizinischen, sondern auch die sozialen Auswirkungen, das, was die Menschen im Alltag erleben, zu beleuchten“, sagte Korte.

Patientenschützer fordern Strafen für Erschleichung von Impfungen

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fordert strafrechtliche Konsequenzen für Menschen, die sich den Zugang zu einer Corona-Impfung verschaffen, ohne dass sie an der Reihe sind. Mit Blick auf die Neufassung der Impfverordnung sagte Brysch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Unbefriedigend ist, dass nach dem Entwurf von Jens Spahn, Menschen weiterhin straflos bleiben, wenn sie sich unberechtigt eine Impfung erschleichen.“ Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss die aktuelle Impfverordnung anpassen, weil die Ständige Impfkommission in Deutschland eine Impfung mit dem Präparat des Herstellers Astrazeneca nur für Erwachsene unter 65 Jahren empfiehlt. Deshalb sollen jüngere Menschen nun vorrangig mit dem Anstrazeneca-Impfstoff immunisiert werden. Außerdem sollen Menschen mit Vorerkrankungen teilweise etwas früher zum Zug kommen. „Der Bundesgesundheitsminister tut gut daran, den Impfanspruch der unter 65-Jährigen in der obersten Prioritätsgruppe jetzt auf das neue Serum von Astrazeneca zu konzentrieren. Damit können die bereits zugelassenen mRNA-Impfstoffe allein den über 80-Jährigen zur Verfügung stehen“, sagte Brysch dem RND. Das werde die Konkurrenz unter den acht Millionen Impfberechtigten entzerren, so der Patientenschützer. „Ebenso ist vernünftig, jetzt eine weitere Pflegeperson in die zweite Prioritätsgruppe aufzunehmen. Denn die meisten der 5,4 Millionen Hochbetagten leben daheim und werden von ihren Angehörigen versorgt“, fügte er hinzu. +++