Richterbund beklagt Personalmangel an Gerichten

Insgesamt mehr als 320.000 Asyl-Verfahren anhängig

Berlin. Angesichts der massiv gestiegenen Zahl von Asyl-Verfahren hat der Deutsche Richterbund einen akuten Personalmangel bei den Verwaltungsgerichten beklagt. „Bund und Länder sind gemeinsam gefordert, deutlich mehr in einen durchsetzungsfähigen Rechtsstaat zu investieren, dem gegenwärtig bundesweit mindestens 2.000 Richter und Staatsanwälte fehlen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn der „Saarbrücker Zeitung“. „Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist mehr als prekär“, so Rebehn. Die Zahl der Asylverfahren steige sprunghaft und erreiche immer neue Rekordstände. „Wenn die Bundesländer personell nicht deutlich nachlegen, dürfte es Jahre dauern, bis die Verwaltungsgerichte den inzwischen aufgelaufenen Verfahrensberg wieder abgetragen haben“, sagte der Richter. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass bei den Verwaltungsgerichten zum Stichtag 30. Juni dieses Jahres insgesamt mehr als 320.000 Asyl-Verfahren anhängig waren. Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 69.000 gewesen.

Altmaier räumt Nachholbedarf bei Abschiebungen ein

Kanzleramtsminister Peter Altmaier sieht noch erheblichen Bedarf für Verbesserungen bei Rückführung und Abschiebung abgelehnter Asylsuchender. „Wir sind bei der Frage von Rückführung und Abschiebung etwa auf der Hälfte der Strecke“, sagte Altmaier der „Bild“. Zudem müssten die Abschiebungen mit Vorrang Ausreisepflichtige betreffen, die straffällig geworden seien. „Wir müssen die Abschiebe-Fälle stärker nach Dringlichkeit ordnen. Unser Anspruch ist: Kriminelle Ausreisepflichtige werden besonders schnell und mit klarem Vorrang außer Landes gebracht“, so Altmaier. Dazu müsse auch die Hilfe des Bundes für die Bundesländer ausgebaut werden. CDU/CSU seien dazu bereit. Bei den Bundesländern wünscht der Kanzleramtsminister sich einen klaren Überblick über kriminelle, ausreisepflichtige Asylsuchende, den es bislang mangels Datenabgleich nicht gibt. „Wir müssen wissen, um wen und wie viele Personen es sich bei den kriminellen Ausreisepflichtigen handelt. Wir sind nicht optimal handlungsfähig, wenn sich hier nichts ändert. Das werden wir mit den Bundesländern bereden.“ Altmaier räumte zu gleich ein, dass die Bundesregierung letztlich nicht für den Vollzug garantieren könne. „Der Bund ist zuständig für die Regelung von Abschiebungshaft und kann – wenn die politischen Mehrheiten zustande kommen – Verschärfungen beschließen. Aber er kann, auch wenn das unbefriedigend klingt, die Länder nicht zur Ausschöpfung der gesetzlich eröffneten Handlungsmöglichkeiten zwingen.“ +++