Die Pläne der Großen Koalition zur Einführung einer Grundrente stoßen bei Experten auf Bedenken. Der Gesetzentwurf führe zu einem „hohen Bürokratieaufwand“ und werfe „verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen“ auf, heißt es in einer neuen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Bundestag, über die der „Spiegel“ berichtet. Eine pünktliche Umsetzung des Projekts hält die Rentenkasse wegen der „außerordentlichen Belastung“ der Verwaltung für unmöglich. Kritik übt die Rentenkasse daran, dass der geplante Zuschlag nicht nur neuen Ruheständlern zugutekommen soll, sondern auch den sogenannten Bestandsrenten. Daten müssten daher teils „manuell im Archiv ermittelt“ oder bei den Betroffenen abgefragt werden. Es werde „auch bei Nutzung aller technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten voraussichtlich bis Ende 2022 andauern“, alle laufenden 26 Millionen Renten zu bearbeiten. Die ersten Auszahlungen des Zuschlags seien wegen umfangreicher IT-Anpassungen „frühestens ab Juli 2021 möglich“. Mögliche Verzögerungen durch die Corona-Pandemie seien dabei noch nicht berücksichtigt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Grundrente ab Januar 2021 ausgezahlt werden soll. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will damit niedrige Renten langjährig Versicherter aufstocken. +++
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