Renaturierung der Lüder

Weniger Querbauwerke und mehr Natur

Naturnaher Verlauf der Lüder bei Blankenau mit grober Sohlstruktur und begleitendem Auwald. (r.) Bild links: Wehr der Wiesenmühle, mit entsprechendem Rückstaubereich in Richtung Großenlüder. Fotos: RP

Großenlüder. Bürgermeister Werner Dietrich für die Gemeinde Großenlüder und Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke für das Land Hessen haben jetzt einen Vertrag zur Gewässerrenaturierung an der Lüder und der Altefeld im Gemeindegebiet Großenlüder unterzeichnet. Gegenstand des Vertrages ist die Umsetzung eines Konzeptes mit verschiedenen Einzelmaßnahmen.

Es geht um die Herstellung der Durchgängigkeit an vier Wehren, für die keine Nutzungsrechte mehr bestehen: Wiesenmühle, Wahlemühle, Große Mühle und eine alte Wehranlage in Kleinlüder. Weitere Ziele sind Renaturierungen und Gewässeraufweitungen an der Altefeld und der Lüder. Ein erstes Grobkonzept war im Auftrag der Gemeinde Großenlüder durch das Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung (BIL) ausgearbeitet worden.

Im Mittelpunkt steht die Wiederherstellung eines durchgängigen naturnahen Fließgewässers mit einem entsprechenden Abflussverhalten und sich daraus ergebender angepasster Gewässerstruktur. Dies ermöglicht es Fischen und weiteren Fließgewässerorganismen, die Lüder und die Altefeld wieder in größeren zusammenhängenden Abschnitten zu durchwandern. Derzeit ist der Gewässerlauf der Lüder durch zahlreiche Wehre behindert. Die Rückstaubereiche ziehen sich z.T. über mehrere hundert Meter.

Durch die vorgesehenen Maßnahmen in der Lüder-Aue entstehen deutlich bessere Bedingungen für die Pflanzenwelt. Auch die Lebensräume von Fischen wie Groppe und Bachneunauge und von Vögeln wie Eisvogel, Wasseramsel und Flussregenpfeifer werden verbessert. Mit den Maßnahmen vergrößern sich auch der Retentionsraum und die Abflussleistung im Falle von Hochwassern. Für die Maßnahmen sind Kosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro errechnet worden. Die Kosten übernimmt vollständig das Land Hessen. Dies war möglich, weil die Obere Wasserbehörde und die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie mit den Zielen der Natura 2000-Richtlinie verbinden konnten.

Ein Teil der Maßnahmen sollen noch 2016 genehmigt werden. Die Umsetzung für einen Teil der Wehranlagen soll ebenfalls möglichst noch 2016 erfolgen. Die übrige Umsetzung erfolgt in den kommenden Jahren. Die Erstellung der Genehmigungsunterlagen, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung erfolgen im Auftrag der Gemeinde Großenlüder. Für die Renaturierungsmaßnahmen sind u.U. auch noch Flurbereinigungsverfahren erforderlich. +++ fuldainfo | rp