Regierungspräsidium Kassel: Strassenbeitragsbescheide in Heringen sind rechtswidrig

Diese werden von der Kommunalaufsicht aufgehoben

Noch im Juli hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg erklärt, dass sie keine Rechtswidrigkeit in den fehlerhaften Bescheiden über Strassenbeiträge der Stadt Heringen sehe. Vorausgegangen war eine Beschwerde der AG Strassenbeitragsfreies Hessen bei der Kommunalaufsicht. Die Stadt Heringen hatte in ihren Bescheiden fehlerhaft über die Ratenzahlungsmöglichkeit bei Strassenbeiträgen informiert und rechtswidrig umfangreiche Vermögensauskünfte eingeholt.

„Die Begründung der Kommunalaufsicht war sehr abenteuerlich und nicht hinnehmbar. Man hat aus meiner Sicht bewusst versucht, die Angelegenheit herunterzuspielen und somit die Rechte von vielen Bürgern beschnitten, denen die Ratenzahlungsmöglichkeiten bei niedrigen Zinsen und ohne Prüfung der Vermögensverhältnisse nicht ermöglicht wurde, da ihnen in den Bescheiden nur die Stundung in Ausnahmefällen nach Abgabenordnung mit Vermögensauskunft eingeräumt wurde. Die Kommunalaufsicht sah damals keinen Grund, die Bescheide in Heringen aufzuheben. Wir haben den Vorgang dann dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel vorgelegt und Beschwerde über die Untätigkeit der Kommunalaufsicht Hersfeld-Rotenburg eingelegt.“, so Joachim Weber, Mitglied in der AG Strassenbeitragsfreies Hessen, in der sich über 70 Bürgerinitiativen gegen Strassenbeiträge zusammengeschlossen haben.

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 25.9.2019 mitgeteilt, dass die Bescheide der Stadt Heringen nach §48 HVwVfG als rechtswidriger Verwaltungsakt anzusehen sind und die Kommunalaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg nun die Aufhebung der fehlerhaften Bescheide angeordnet hat. Als Begründung wird das Interesse der Allgemeinheit auf rechtskonforme Anwendung der Ratenzahlungsmöglichkeiten nach §11 Kommunalabgabengesetz auch für bestandskräftige Bescheide der Vergangenheit angeführt.

„Das ist ein 100% Sieg. Damit werden alle Bescheide der Stadt Heringen, die seit Mai 2018 mit einer fehlerhaften Information über Ratenzahlungsmöglichkeiten versandt wurden, aufgehoben. Die Folge ist, dass die Stadt Heringen alle bereits von den Anliegern bezahlten Strassenbeiträge zurückerstatten muss und neue Bescheide erstellen muss. Damit hat dann jeder Betroffene die Möglichkeit, die Strassenbeiträge über 20 Jahre bei aktuell nahezu 0% Zinsen zu bezahlen. Dies gilt auch für Bescheide, die bestandskräftig sind und wo die Widerspruchsfrist abgelaufen war. Wir freuen uns, dass durch Einschalten von Innenministerium und Regierungspräsidium Kassel nun unmissverständlich klargestellt wurde, dass falsche Informationen über die Ratenzahlungsmöglichkeit zur Aufhebung von Strassenbeitragsbescheiden führt. Dies ist insbesondere wichtig, da das Vorgehen der Stadt Heringen in Hessen kein Einzelfall ist.

Wir werden genau beobachten, ob die Stadt Heringen nun endlich proaktiv alle betroffenen Bürger informiert und die vereinnahmten Gelder zurückzahlt, heißt es in der Pressemitteilung. Sollte sich die Stadt Heringen weiterhin nicht rechtskonform verhalten, sind wir bereit, den Fall als Präzedenzfall dem Verwaltungsgericht Kassel vorzulegen. Der ganze Vorgang zeigt, dass Strassenbeiträge ein unglaubliches Verwaltungsmonster sind und komplett abgeschafft werden müssen“, so Joachim Weber abschließend. +++