Regierungsberater fordern Gesetz für Corona-Warn-App

Für eine unverzügliche Etablierung einer Begleitforschung plädiert

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz der geplanten Corona-Warn-App per Gesetz zu regeln. Mit einer gesetzlichen Grundlage würden die parlamentarische Diskussion und Kontrolle möglich werden. „Dies würde sich positiv auf die Legitimation auswirken“, sagte der Vorsitzende des Beratungsgremiums des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Peter Kenning, dem „Handelsblatt“.

Der Wissenschaftler von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf fürchtet zudem, dass ohne eine gesetzliche Regelung Erfolge, die mit der App erzielt werden, dazu führen könnten, das Instrument einer staatlichen, flächendeckenden App auch für andere Zwecke nutzen zu wollen. „Diejenigen, die diesen Ansatz grundsätzlich ablehnen, werden dann in die Defensive geraten“, glaubt Kenning. Es entstehe dann ein sozialer Druck, nachzuweisen, dass man sich „vernünftig“ verhalte. Außerdem sei denkbar, dass bei einem Rückfall in eine Phase des exponentiellen Wachstums der Corona-Infektionen Druck auf die Politik ausgeübt werde, die App-Nutzung zur Pflicht zu machen. „Dies wäre sehr problematisch und zeigt, welche Bedeutung die parlamentarische Kontrolle in diesem Zusammenhang hat“, betonte Kenning.

Würde dieser Punkt gesetzlich geregelt, könnten Schwachstellen der App in den Fokus gerückt werden. „In diesem Zusammenhang wäre auch zu klären, wie lange die jeweiligen Maßnahmen gelten sollen und ob eine unabhängige Begleitforschung als notwendige Bedingung für eine Verlängerung betrieben werden soll.“ In einer Stellungnahme zu der Warn-App plädiert der Sachverständigenrat für die „unverzügliche Etablierung einer Begleitforschung“, um etwaige Defizite und Fehlentwicklungen der App frühzeitig zu erkennen. „In der Einführungsphase ist es besonders wichtig, analysieren zu können, ob und wie die App wirkt“, sagte Gert G. Wagner, der dem Beratungsgremium angehört, dem „Handelsblatt“. +++