Regelungen zu Straßenbeiträgen in Hessen

Zahlungserleichterungen für die Beitragspflichtige

Straßenbau

Wiesbaden. Anlässlich der heutigen Befassung des Innenausschusses mit dem Thema Straßenbeiträge, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer:
„Das Thema Straßenausbaubeiträge hat uns – wie viele Menschen in Hessen – sehr beschäftigt. Eine sinnvolle Lösung im komplexen Beitragsrecht, die den unterschiedlichen Anliegen gerecht wird und auch Folgewirkungen etwaiger Änderungen in den Blick nimmt, kann deswegen nicht eindimensional sein.

Die Koalitionsfraktionen sind sich mit der FDP einig, dass die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung oberste Priorität hat. Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob, wie und mit welchen Mitteln die Straßen vor Ort grundhaft erneuert werden sollen. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung können die Kommunen künftig t selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen. Wir erleichtern dazu die Entscheidungshoheit und die konkrete Umsetzung, um individuelle Härten, bei Anwohnerinnen und Anwohnern, die von hohen Beitragsrechnungen betroffen werden, abzumildern. Wir erleichtern die Zahlungsabläufe für betroffene Anlieger, damit Ratenzahlungen in jedem Fall möglich sind und die Raten bis auf 20 Jahre bei geringeren die Zinsen auf die Restschuld gestreckt werden können.

Zur Vermeidung hoher Einmalzahlungen sind auch wiederkehrende Straßenbeiträge eine gute Alternative, denn hier können die Kosten auf mehr Schultern über einen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträgen verteilt werden. . Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass die Einführung dieser Form der Beitragserhebung für die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen. Deswegen wollen wir die Umstellung vereinfachen und fördern die Einführung pauschal mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet für die Kommunen.“

Grüne: Gerechtes Paket für Grundstücksbesitzer und für Kommunen

Aus Sicht der Grünen im Landtag ist das von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in den Landtag eingebrachte Fünf-Punkte-Paket zur Anpassung der Straßenbeiträge eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und Kommunen. „Wir greifen zum einen die Sorge über individuelle Härten auf, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden, tragen aber auch der kommunale Selbstverwaltung Rechnung“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus Anlass der Beratung des Gesetzentwurfes im Innenausschuss. „Erhalt und Sanierung der kommunalen Straßen sind eine kommunale Aufgabe und sollen es auch in Zukunft bleiben. Allerdings gibt es keine Notwendigkeit, den Städten und Gemeinden von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden.“

„Das Geld für den kommunalen Straßenbau fällt nicht vom Himmel, wie es Teile der Opposition suggerieren“, so Goldbach weiter. „Die Kommunen sollen aber selbst entscheiden, wie sie ihre Aufgabe finanzieren.  Wenn sie wiederkehrende statt einmalige Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir ihnen finanziell unter die Arme, indem das Land sich an den Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwands mit einem Kostenausgleich von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen werden vereinfacht.“ „Wir unterstützen dadurch die Möglichkeit, statt hoher einmaliger Beiträge die Belastung für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer besser zu verteilen. Dem gleichen Ziel dient auch, dass wir die Möglichkeit für Ratenzahlungen erheblich verbessern. Statt wie bisher Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre sollen sie nun über bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich sein.“ +++