Reform der Grunderwerbsteuer – Schäfer mahnt rasche, aber rechtssichere Lösung an

Steuertricks von Konzernen beim Grunderwerb beenden

Thomas Schäfer (CDU)
Thomas Schäfer (CDU)

Wiesbaden. Hessen setzt sich für eine Reform der Grunderwerbsteuer ein. Bei großen Immobilienverkäufen nutzen viele Unternehmen verschiedene Gestaltungsmodelle, um die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu umgehen. Dank der Initiative von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer haben die Finanzministerinnen und Finanzminister im Herbst vergangenen Jahres beschlossen, dieses Problem anzugehen. Seitdem wird – unter Federführung Hessens – intensiv an Lösungsansätzen gearbeitet. „Bei fast jeder größeren Immobilientransaktion guckt der Staat in die Röhre, geht das Gemeinwesen leer aus, weil Einzelne nur an den eigenen Profit denken. Das können wir nicht hinnehmen. Wir müssen handeln“, betonte heute noch einmal Dr. Thomas Schäfer.

Bei großen Immobiliendeals nutzen viele Unternehmen verschiedene Tricks, um die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Bei so genannten „Share Deals“ erfolgt der Verkauf eines Grundstücks nicht durch die steuerpflichtige direkte Übertragung des Grundstücks, sondern durch Übertragung der Anteile an der Gesellschaft, der die Immobilie gehört. Verkauft wird somit nicht eine Immobilie, sondern faktisch eine Firma. Grunderwerbsteuer wird dabei durch den Einsatz zahlreicher Gestaltungsmodelle nicht fällig.

„Einen ersten Zwischenbericht mit verschiedenen Lösungsansätzen haben die Finanzministerinnen und Finanzminister im Dezember letzten Jahres diskutiert und auf dieser Grundlage weitere Arbeiten angestoßen. Ein zweiter Bericht folgte dann im März dieses Jahres. Die bislang erarbeiteten Lösungsansätze werden derzeit einer vertieften Prüfung unterzogen“, fasste Hessens Finanzminister den bisherigen Stand der Arbeiten zusammen. Schäfer weiter: „Auch externen Sachverstand ziehen wir dabei hinzu. Das halte ich auch dringend für geboten. Uns allen muss an einer möglichst wasserdichten Lösung gelegen sein, damit die Steuertricks von Konzernen beim Grunderwerb ein Ende haben. Hessen setzt sich für eine zügige Lösung ein, doch diese darf nicht mit der ‚heißen Nadel‘ gestrickt werden. Wir benötigen eine effektive und rechtssichere Lösung. Insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben heißt es genau im Blick zu haben, damit uns nicht später das Verfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung macht wie seinerzeit bei der Erbschaftsteuer. Deshalb gilt weiter unser Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit!“ Mit einem Abschlussbericht der Fachleute könne voraussichtlich im Frühjahr 2018 gerechnet werden. Einige Fragen seien noch zu klären.

„Eine konsequente Besteuerung aller Grundstücksübertragungen wäre nicht nur gerecht, sie würde natürlich auch viel mehr Geld einbringen. Geld, das wir nicht behalten wollen, sondern dafür nutzen könnten, die Grunderwerbsteuer insgesamt zu senken. Kriegen wir die Steuertrickser, zahlt sich das für alle ehrlichen Steuerzahler aus“, so Schäfer abschließend. +++