Rechtsgutachten zum “Interkommunalen Gewerbegebiet” gefordert

Ein solches Gutachten solle nach 3 Monaten vorliegen

Harald Friedrich

Die Bürgerliste stellt zur kommenden Gemeindevertretersitzung den Antrag, ein Rechtsgutachten zum „Interkommunalen Gewerbegebiet“ einzuholen. Der Bürgermeisterkandidat der Bürgerliste, Harald Friedrich, hatte bei seiner Rede in der öffentlichen Fraktionssitzung bereits angekündigt, den Vertrag zum Interkommunalen Gewerbegebiet “Eichenzell, Künzell, Petersberg und Fulda” genau untersuchen zu lassen, was einen spontanen Beifall im Publikum auslöste. Da Eichenzell als einzige Kommune Grundstücke in das gemeinsame Vorhaben eingebracht habe, führe das Teilen der Erträge zu hohen Zahlungen an die anderen Kommunen. Die Tendenz der abzuführenden Beträge sei sogar noch steigend. € 400.000,- sind im Haushalt 2020 aus Grundsteuer B und Gewerbesteuer als Weiterleitung an die Partner angesetzt. Seit Jahren haben sich horrende Beträge summiert.

Friedrich sagt: “In der Präambel, also im Vorwort des Vertrags mit der allgemeinen Zielbeschreibung, wird davon ausgegangen, dass alle Kommunen ihren Teil zum gemeinsamen Projekt beitragen müssen. Im Vertrag selbst wurde aber anscheinend vergessen, die Pflichten konkret zu benennen und entsprechend einzufordern. Das führt dazu, dass über die Zeit Millionen von Euro zusammenkommen. Geld, das hier bei uns erwirtschaftet wurde und das wir dringend in unserer Gemeinde brauchen.” Seine Pflicht aus dem Vertrag habe leider bislang nur Eichenzell erfüllt. Und weil auch nicht erkennbar sei, dass die anderen Kommunen ihren versprochenen Einsatz tätigen würden, müsse der Vertrag auf den juristischen Prüfstand. Friedrich weiter: “Wichtig ist dabei, dass ein wirklich unabhängiges Rechtsgutachten erstellt wird. Die Bürgerliste fordert daher in einem Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 7. November, zu diesem Zweck Rechtsgutachten bei Spezialisten zu bestellen, die nicht aus Osthessen sind, damit ein Interessenkonflikt sicher ausgeschlossen werden kann.”

Ein solches Gutachten solle nach 3 Monaten vorliegen. “Danach muss mit den Partnergemeinden gesprochen werden. Das Gutachten wird zeigen, ob der Vertrag zum Beispiel gekündigt oder annulliert und rückabgewickelt werden kann. Auf alle Fälle müssen die Zahlungen unserer Gemeinde minimiert werden. Ich stehe zur interkommunalen Zusammenarbeit, aber nicht, wenn sie einseitig ist und unseren finanziellen Handlungsspielraum einengt. Hier wurde – aus welchen Gründen auch immer – viel zu lange Zurückhaltung geübt. Das Thema muss jetzt ganz oben auf die Tagesordnung. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, wird dies eines meiner ersten Themen sein, sollte ich als Bürgermeister gewählt werden”, so Friedrich abschließend. +++