Präsentation von Seehofers Asyl-„Masterplan“ verschoben

Kretschmer unterstützt Seehofer im Streit um Asyl-Masterplan

Horst Seehofer (CSU)
Horst Seehofer (CSU)

Berlin. Die Vorstellung des sogenannten „Masterplans“ zur Asylpolitik ist vorerst geplatzt. Das berichtete die „Bild“ am Montagnachmittag auf ihrer Internetseite unter Berufung auf Regierungskreise. Ursprünglich wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den 63-Punkte-Plan am Dienstag gegen 16:30 Uhr in der Bundespressekonferenz vorstellen. Doch die Veranstaltung wurde abgesagt aufgrund ungeklärter Differenzen zwischen Kanzlerin Angela Merkel und ihrem Innenminister bei der Frage der Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen, heißt es in dem Bericht. Seehofer wollte in seinem Masterplan die Abweisung von Asylbewerbern ermöglichen, die bereits in anderen, sicheren Drittstaaten Asyl beantragt haben oder rechtskräftig aus Deutschland ausgewiesen worden sind. Angela Merkel dagegen hatte in der ARD-Talkshow „Anne Will“ darauf bestanden, „europäisches Recht anzuwenden“, statt „einseitig national zu agieren“. Merkel: „Ich möchte, dass EU-Recht Vorrang hat vor nationalem Recht.“ Ihre Haltung gegenüber Seehofer wollte sie im ARD-Talk ausdrücklich nicht kommentieren. Die Gespräche mit ihrem Minister seien „vertraulich, der Plan ist noch nicht veröffentlicht“.

Kretschmer unterstützt Seehofer im Streit um Asyl-Masterplan

Im unionsinternen Ringen um den Asyl-Masterplan zwischen dem Kanzleramt und dem Bundesinnenministerium hat sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) klar auf Seiten von Innenminister Horst Seehofer (CSU) positioniert. „Wir brauchen eine stärkere Präsenz der Bundespolizei an der deutschen Grenze. Wenn sich hier bei einer Personenüberprüfung herausstellt, dass jemand nach Deutschland will, der bereits eine Einreisesperre hat, und sein Asylantrag abgelehnt wurde, muss ihn die Bundespolizei zurückweisen“, sagte Kretschmer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Gleichzeitig unterstützt Kretschmer Seehofers Forderung nach Gesetzesänderungen, um zu einer rascheren Klärung von Asylanträgen zu kommen. „In der Flüchtlingskrise Anfang der Neunziger Jahre wurde das Asylrecht im Grundgesetz geändert. Das brauchen wir jetzt nicht, aber an manchen Gesetzesänderungen kommen wir nicht vorbei.“ +++