Poseck zur Vorratsdatenspeicherung – umgehend alle Möglichkeiten ausschöpfen

IP-Adresse, ist und bleibt ein unverzichtbares Instrument

Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck. Foto: Jonas Grom / Hessische Staatskanzlei

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Der EuGH hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun für rechtswidrig erklärt, aber gleichzeitig neue Möglichkeiten für die Datenspeicherung in Fällen des Terrorismus und schwerer Kriminalität eröffnet. Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte hierzu: „Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH Klarheit geschaffen.“

„Die Speicherung sogenannter ‚Vorratsdaten‘, wie die IP-Adresse, ist und bleibt bei der Verfolgung und Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten ein unverzichtbares Instrument. Das gilt insbesondere auch für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz. Daher begrüße ich es sehr, dass der EuGH mit seiner heutigen Entscheidung auch Möglichkeiten für eine Speicherung von Vorratsdaten und damit für eine effektivere Strafverfolgung in Fällen schwerer Kriminalität geschaffen hat. Dabei hat er sich in seiner Entscheidung in den Randziffern 100 ff. ausdrücklich mit der Kinderpornografie befasst. Wir müssen nun umgehend alle Möglichkeiten ausschöpfen, die sich aus der Entscheidung ergeben, um die Bevölkerung und ganz besonders die Kinder vor schrecklichen Taten zu schützen sowie die Täter dingfest zu machen.“

Der Hessische Minister der Justiz erklärte weiter: „Die Ermittlungsbehörden sind zur Aufdeckung schwerster Kriminalität im Bereich des Kindesmissbrauchs auf zusätzliche Ermittlungsinstrumente, wie die befristete Speicherung von IP-Adressen, angewiesen. Das erkennt auch der EuGH ausdrücklich an. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber laufen die Ermittlungen wegen Kinderpornografie weitgehend ins Leere, weil keine anderen Spuren vorhanden sind. Der Ermittlungsansatz ‚IP-Adresse‘ kann hier durch keinen alternativen Spurenansatz ersetzt werden. Deshalb darf es bei der Verfolgung von Kinderpornografie keine falschen Kompromisse geben. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat der Vorratsdatenspeicherung faktisch eine Absage erteilt, hingegen zeigte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser offen, eine Lösung für die Ermittlungsbehörden zu finden. Die Uneinigkeit der Ampel, die vor allem durch diese widersprüchlichen Äußerungen in den letzten Wochen zur Schau gestellt wurden, müssen ein sofortiges Ende haben. Die Klarstellungen des EuGHs sind im Sinne einer möglichst effektiven Strafverfolgung umzusetzen. Die erste Reaktion des Bundejustizministers lassen leider Zweifel aufkommen, dass er die richtigen Schlüsse ziehen wird.“ +++ pm