Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, hält Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Außengrenzen für falsch. „Viel entscheidender ist doch die Sicherung der Außengrenzen des Schengen-Raums, in dessen Inneren in der Regel die Kontrollfreiheit herrscht“, sagte Grötsch dem „Tagesspiegel“.
Eine Eindämmung der irregulären Migration lasse sich „am besten auf europäischer Ebene bewerkstelligen“, sagte der SPD-Politiker, der bis zu seiner Ernennung zum Polizeibeauftragten des Bundes im vergangenen März ein Bundestagsmandat innehatte. „Zurückweisungen sind nicht die Lösung.“ Es habe „langfristig keinen positiven Effekt, wenn man sich im Geltungsbereich des Dublin-Abkommens gegenseitig die Geflüchteten zuschiebt“, sagte Grötsch. Die Union knüpft eine Fortsetzung der Migrationsgespräche mit Bund und Ländern daran, dass ihre Forderung nach einer Zurückweisung von Migranten aufgenommen wird. Die Begriffe „illegalen Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.
Sozialrechtler hält Zurückweisungen von Flüchtlingen für illegal
Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka hält von CDU und CSU geforderte Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. „Eine direkte Zurückweisung von Personen, die einen Asylantrag stellen oder bereits in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben, ist nicht zulässig“, sagte Hruschka dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber nur in das Land überstellt werden dürfen, das für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist“, stellte Hruschka klar. „Sie dürfen deshalb nicht einfach in ein Nachbarland zurückgeschickt werden. Und die Rücküberstellung darf auch nur innerhalb eines vorgegebenen Verfahrens stattfinden.“ Dieses Verfahren könne zwar in gegenseitiger Übereinstimmung verkürzt werden, „aber nicht so sehr, dass eine Zurückweisung direkt an der Grenze möglich wäre“. Der Professor an der Evangelischen Hochschule in Freiburg, der zum europäischen Asylrecht forscht, sprach sich nicht nur gegen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen aus. „Die Grenzkontrollen, die es an den deutschen EU-Binnengrenzen gerade gibt, sind sicher rechtswidrig“, sagte Hruschka. „Sie bestehen schon so lange, dass es ein Gutachten der EU-Kommission bräuchte, um die Rechtmäßigkeit festzustellen. Ich bin mir jedoch sicher, dass die Kommission zu dem Schluss kommen würde, dass die Kontrollen nicht rechtmäßig sind, weil es keine akute Notlage gibt, die man nicht europäisch lösen könnte.“ +++