Polizei will bei Gerichtsaussagen nicht gefilmt werden

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wendet sich gegen einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, mit dem verpflichtende Videoaufzeichnungen von Strafverfahren an Land- und Oberlandesgerichten eingeführt werden sollen. Die Gewerkschaft sieht in der geplanten Aufzeichnung von Zeugenaussagen eine Gefahr für Polizisten, die gegen organisierte Kriminalität ermitteln. „Der Wille unbedingter Digitalität heiligt nicht den Zweck der Mittel. Dieser Gesetzentwurf blendet die Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsbedenken Verfahrensbeteiligter komplett aus“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Die GdP befürchtet unmittelbare Folgen für das Privatleben und die Sicherheit von Polizeibeschäftigten“, sagte Kopelke. Er rechnet mit Sachbeschädigungen an privaten Gegenständen oder Liegenschaften, Nachstellungen, dem Aufsuchen an der Wohnadresse, konkreten Einschüchterungsversuchen oder auch manipulierten Radmuttern an privaten Pkw. „Wir stellen eine völlig unzureichende, höchst vage Zielerklärung für den Persönlichkeitsschutz Betroffener fest“, sagte Kopelke über den Gesetzentwurf. Das Bundesjustizministerium hatte im November 2022 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Dokumentation in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung“ (DokHVG) veröffentlicht, der vorsieht, dass erstinstanzliche Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten künftig in Bild und Ton aufgezeichnet werden sollen. Zu dem Referentenentwurf des Ministeriums konnten betroffene Verbände nun schriftlich Stellung nehmen. In ihrer Stellungnahme warnt die GdP vor einer Missbrauchsgefahr der Ton- und Videoaufzeichnung. Die Aufzeichnungen könnten in die falschen Hände geraten und dazu beitragen, Polizisten zu identifizieren, die als Zeugen aussagen. Anders als international üblich werden in Deutschland Prozesse bislang weder aufgezeichnet noch ausführlich protokolliert. +++