Polizei in Hessen erhält mehr Rechte

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Der Hessische Landtag hat in dritter Lesung das Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen verabschiedet. Innenminister Roman Poseck erklärte im Landtag: „Die Sicherheitslage ist angespannt. Aktuelle Entwicklungen tragen dazu bei. Der Messerangriff auf einen Polizei­beamten in Mannheim, das Tötungsdelikt am Frankfurter Hauptbahnhof und der Terror­anschlag in Solingen zeigen, dass wir mehr für unsere Sicherheit tun müssen. Die Polizei benötigt dringend mehr Befugnisse, um den Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Der Gesetzesentwurf der Regierungs­fraktionen kommt daher genau zur richtigen Zeit. Unser Ziel ist es, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger sollen sicher sein und sich auch so fühlen. Die Polizei bleibt das Herzstück unserer Sicherheits­architektur. Die Reform des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gibt unserer Polizei daher mehr Kompetenzen. Diese neuen Maßnahmen erhöhen die Sicherheit und damit auch die Freiheit.

Wir schaffen unter anderem die Grundlage für mehr Video­schutztechnik, zum Beispiel in Angsträumen und nahe religiöser Einrichtungen. Damit können jüdische und andere religiöse Einrichtungen besser geschützt werden. Vertreter der Jüdischen Gemeinden in Hessen haben bereits positive Rückmeldungen gegeben. Sie versprechen sich spürbare Sicherheitsgewinne. Diese steigern wir auch mit intelligenter Video­überwachung. Künstliche Intelligenz soll künftig markante Verhaltens­muster erkennen, wie zum Beispiel einen drohenden Faustschlag. In vielen Fällen kann künstliche Intelligenz mehr als der Mensch, etwa bei Taten aus Menschen­mengen heraus. Die Polizei wird durch diese Möglichkeiten entlastet, und Zuverlässigkeit sowie Reaktions­geschwindigkeit steigen. Wir gehen rechtlich und praktisch mit Augenmaß vor. Ein Stufen­modell soll eingeführt werden. Dabei bleibt der Mensch zwischengeschaltet, um inhaltliche und rechtliche Prüfungen durchzuführen. Biometrische Identifizierung setzen wir erst bei erheblichen Gefahren als letzten Schritt ein. KI bietet wertvolle Unterstützung, aber die Entscheidung trifft immer ein Mensch. Hessen wird bei der Nutzung moderner Video­überwachung eine Vorreiterrolle einnehmen.

Weitere gesetzliche Maßnahmen stellen Verstöße gegen Aufenthalts­verbote unter Strafe. Diese Verschärfung soll Maßnahmen wirkungsvoller machen, insbesondere in Problem­vierteln wie dem Frankfurter Bahnhofs­viertel. Täter überlegen sich künftig genau, ob sie gegen Aufenthalts­verbote verstoßen wollen. Mit unserer Modernisierung des Polizeirechts erweitern wir den Einsatz der elektronischen Aufenthalts­überwachung, der sogenannten Fußfessel. Personen, von denen eine konkretisierte Gefahr für Leben, Leib, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung ausgeht, erhalten eine Fußfessel. Diese Maßnahme dient der Überwachung und Prävention von Straftaten. Für Gefährdete ist sie ein Sicherheits- und Freiheits­gewinn. Wir setzen die Fußfessel auf bis zu vier Monate ein, ein bedeutender Baustein des Frauen­sicherheits­pakets. Wir bauen auch den Einsatz von Body-Cams aus. Unsere Polizei darf diese künftig auch in Wohnungen verwenden, um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit abzuwenden. Auch die Stadtpolizei profitiert von diesem Schutz. Body-Cams deeskalieren und können Gewalt gegenüber Sicherheits­kräften verhindern und besser ahnden. Deshalb greifen wir das Anliegen der Kommunen zur Unterstützung der Stadtpolizei auf.

Unsere Bevölkerung schützen wir zusätzlich durch verlängerte Präventivhaft. Diese Maßnahme kann zur Gefahren­abwehr erforderlich werden, wenn drohende schwerwiegende Straftaten bevorstehen. Damit wollen wir Straftaten verhindern und die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen. Mit der Reform des hessischen Polizei­rechts haben wir ein umfassendes Sicherheits­paket geschnürt. Dieses Maßnahmen­paket zeugt von der Entschlossenheit der schwarz-roten Regierung in der Inneren Sicherheit. Hessen ermächtigt die Polizei zu mehr Kompetenzen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren.“ +++


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