
Verfassungsgericht: Gauck darf NPD-Anhänger „Spinner“ nennen
Karlsruhe. Bundespräsident Joachim Gauck darf Anhänger der rechtsextremen NPD als „Spinner“ bezeichnen und muss sich bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten. [mehr…]