Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot mehrerer Querdenker-Demos für das Pfingstwochenende bestätigt. Die "negativen Erfahrungen" aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der "Querdenker-Szene" rechtfertigten die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden, hieß es. Die Beschlüsse seien "unanfechtbar", so die Richter (OVG 1 S 86/21 und 87/21). Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Berlin mit zwei Beschlüssen entschieden, dass die Verbote mehrerer für das Pfingstwochenende angemeldeter Versammlungen in Berlin nicht zu beanstanden seien. Grund sei "eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit". +++
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