Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Antrag einer Rechtsanwältin auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist abgelehnt. Das Gericht teilte mit, die Anwältin habe nicht ausreichend dargelegt, wie sie einer Überlastung ihrer Mitarbeiterin bei personeller Ausdünnung in der Kanzlei entgegengewirkt habe.
Im zugrunde liegenden Fall waren die Beklagten vom Landgericht Limburg zur Zahlung von knapp 30.000 Euro Schadensersatz wegen Mängeln bei einem Hauskauf verurteilt worden.
Die Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht fristgerecht begründet, weil die Frist versehentlich nicht in den Kalender eingetragen worden war. Die Anwältin führte dies auf eine 'personelle Ausdünnung' in ihrer Kanzlei zurück.
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts entschied, dass Rechtsanwälte bei Personalmangel geeignete Maßnahmen treffen müssen, um Überlastung zu vermeiden.
Dazu könnten verstärkte Kontrollen oder die Rückverlagerung von Aufgaben wie der Fristenkontrolle auf die Anwältin selbst gehören. Da hier keine solchen Maßnahmen erkennbar seien, liege ein Organisationsverschulden vor. +++
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