Ökonom Fuest sieht „Bodenwertzuwachssteuer“ kritisch

Kommunen könnten prinzipiell Flächen erwerben

Häuser

Der SPD-Vorschlag einer neuen Steuer auf extreme Wertzuwächse von Grund und Boden stößt bei Ökonom Clemens Fuest auf Widerspruch. „Bei der Frage, wem die Wertsteigerungen aus der Ausweisung von Bauland zukommen, geht es letztlich um Eigentumsrechte“, sagte der Chef des Münchener Ifo-Instituts der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Kommunen könnten prinzipiell Flächen erwerben und sie dann in Bauland umwandeln und damit zumindest einen erheblichen Teil der Wertzuwächse beanspruchen. „Eine Steuer braucht man dafür nicht.“

Grundsätzlich sollten Gewinne aus der Veräußerung von Bauland wie andere Gewinne der Einkommensteuer unterliegen, so Fuest weiter. Er kritisierte: „Hier gibt es allerdings Sonderregelungen, nach denen Wertzuwächse bei Immobilien nach einer gewissen Frist steuerfrei sind. Dafür gibt es keine überzeugende Rechtfertigung.“ Zwar führten Wertzuwachssteuern, die erst bei Veräußerung anfallen, zu Lock-in-Effekten, also einer Verzögerung von Veräußerungen. „Aber das kann durch andere Regelungen als eine vollständige steuerliche Freistellung aufgefangen werden.“

SPD-Chef Norbert Walter-Borjans hatte zuvor gesagt: „Neben einem Ausbau des kommunalen Wohnungsbaus sollten wir auch den extremen Wertzuwachs von Grund und Boden in Deutschland ein Stück weit abschöpfen, etwa mit einer Bodenwertzuwachssteuer.“ Die Forderung nach einer solchen Steuer hatte die SPD bereits im Dezember auf ihrem Parteitag beschlossen. Walter-Borjans forderte nun, „Grundbesitzer, die ohne eigenes Zutun durch die Umwidmung von Flächen in Bauland zu Multimillionären werden“, sollten ihrer Kommune einmalig einen Teil davon abgeben. „So kann die Gemeinde günstigen kommunalen Wohnungsbau ermöglichen, und die Allgemeinheit profitiert.“ +++