Nur jeder vierte Elternteil profitiert vom Kinderfreibetrag

Kinder

Berlin. Nur jeder vierte steuerpflichtige Elternteil hat ein so hohes Jahreseinkommen, dass er vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren kann. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vorliegt. Demnach entlastete der Kinderfreibetrag 2013 ohne die Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags 2,844 Millionen der insgesamt gut elf Millionen steuerpflichtigen Eltern.

Drei Viertel aller Mütter und Väter waren dagegen allein auf das Kindergeld angewiesen. Ehepaare mussten im vergangenen Jahr mindestens 63 486 Euro versteuern, wenn sie vom Kinderfreibetrag profitieren wollten. Ledige Mütter oder Väter kamen ab einem Einkommen von 33 476 Euro in den Genuss des Kinderfreibetrags, der eine höhere Entlastungswirkung hat als das Kindergeld. Im Schnitt entlastete der Kinderfreibetrag Ehepaare mit einem Kind dem Papier zufolge im Jahr 2013 um 2466 Euro. Bei zwei Kindern gab es eine Steuerentlastung von 5275 Euro, bei drei Kindern von 8218 und bei vier Kindern von 11 591 Euro.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) prüft derzeit den Spielraum für eine Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes 2015. Eine Entscheidung darüber fällt voraussichtlich Ende Januar. „Mit der Ankündigung, Kindergeld und Kinderfreibeträge rasch zu erhöhen, verschleiert der Finanzminister, dass er für das letzte Jahr eine rückwirkende Anhebung des Kindergelds um 24 Euro verweigert“, sagte Grünen-Politikerin Lisa Paus. „Dies geht zu Lasten von Familien mit wenig Einkommen, denn von der rückwirkenden Erhöhung der Kinderfreibeträge profitieren sie nicht“, sagte Paus.