Neuhof reduziert Straßenausbaubeiträge

Komplettabschaffung die logische Schlussfolgerung

In einer Sitzung des Haupt- Finanz- und Bauausschusses wurde eine Reduzierung beschlossen. Die Gemeindevertretung muss diesem Vorschlag am 11. April noch zustimmen. Dies ist aber eine reine Formsache. Die auf die Anlieger umlegbaren Straßenausbaukosten werden zukünftig neu festgelegt. Die bisherige Kostenverteilung war 75 Prozent für reine Anliegerstraßen, 50 Prozent für Straßen mit Durchgangsverkehr und 25 Prozent für Straßen mit primär innerörtlichem Durchgangsverkehr. Zukünftig werden die Prozentsätze auf 25 Prozent, 17,5 Prozent und 10 Prozent reduziert. Des weiteren werden auch Anlieger von Eckgrundstücken entlastet.

Die BI Neuhof begrüßt diese Anpassung welche eine spürbare Entlastung der Anlieger bringt. Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, wieso man bei einer derartigen Reduzierung nicht gleich komplett abgeschafft hat. Die Verwaltungskosten, nicht zuletzt durch die mögliche Ratenzahlung von bis zu 20 Jahren, erhöhen sich gegenüber der Altregelung. Die vom Gemeindekämmerer, basierend auf der Neuregelung vorgestellte Hochrechnung für die nahe Zukunft, weist einen von Verwaltungskosten bereinigten Nettoerlös von nur 100.000 Euro jährlich aus. Allein schon deswegen wäre eine Komplettabschaffung die logische Schlussfolgerung. Eine Kompensierung dieses doch recht kleinen Betrages wäre durch eine Erhöhung der Grundsteuer B möglich. Eine Erhöhung kam für die Kommune aktuell nicht in Frage. Damit hätte man auch Mieter und Anlieger von Kreisstraßen an den Straßenkosten beteiligen können.

Die BI kritisiert, dass eine Komplettabschaffung in Hessen durch eine Kostenübernahme seitens des Landes, von der CDU blockiert wird. Bekanntlich ist auch unser Landtagsabgeordneter Markus Meysner gegen eine Abschaffung. Nach dem Motto: Was sich jahrzehntelang bewährt hat, soll man nicht ändern. In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hamburg und Berlin gibt es keine Straßenbeiträge. Warum soll das im reichen Hessen nicht möglich sein? Zumal in Hessen die erhöhte Gewerbesteuerumlage Ende 2019 in Höhe von ca. 450 Millionen pro Jahr entfällt. Dieses von den Kommunen erwirtschaftete Geld, ca. 10 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen, steht den Kommunen zu und muss aus Sicht der BI mit Nachdruck von Wiesbaden zurückgefordert werden. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit wäre der ab 2020 um jährlich 600 Millionen Euro verringerte hessische Beitrag zum Länderfinanzausgleich.

Durch die unterschiedliche Finanzstärke der Kommunen, entsteht mehr und mehr ein Flickenteppich. Hünfeld hat abgeschafft. Fulda, Künzell, Petersberg werden abschaffen. Neuhof reduziert. Wie geht es in Eichenzell, Flieden, Hosenfeld, Burghaun usw. weiter? Das Ganze wäre mit einer Abschaffung durch eine Kostenübernahme des Landes zu verhindern gewesen. Aktuell haben SPD und die Linke einen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht, der eine Kostenübernahme durch das Land vorsieht. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die CDU/GRÜNE Koalition dies wieder verhindern wird.

Zusammenfassend sieht die BI Neuhof die nun erfolgte Anpassung als Teilerfolg und wird weiterhin für eine Komplettabschaffung kämpfen. Der gemeinsame Kampf mit den BIs FD-Niesiger Str., Eichenzell und Petersberg sowie die gegenseitige Solidarität waren wichtige Faktoren für den Erfolg. Unser Dank gilt auch der Bürgerliste Neuhof (BLN) mit ihrem Fraktionsvorsitzenden Frank Vogel für die tolle Unterstützung. +++ pm