Neuer qualifizierter Mietspiegel für Fulda ab 2026

Die Stadt Fulda wird ab dem 1. Januar 2026 einen fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel veröffentlichen. Ziel des Instruments ist es, über die Feststellung der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete mehr Transparenz auf dem lokalen Mietmarkt zu schaffen. Die Fortschreibung erfolgte in einem mehrmonatigen Prozess unter Beteiligung relevanter lokaler Akteure wie des Mieterbunds Fulda sowie des Eigentümerverbands Haus & Grund Fulda. Federführend waren das Bürgerbüro der Stadt Fulda und das EMA Institut für empirische Marktanalysen.

Der qualifizierte Mietspiegel dient als transparente und rechtssichere Orientierungshilfe, um die Miethöhe eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung oder eines Gebäudes festzulegen. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld betonte mit Blick auf die Nutzungsmöglichkeiten des Mietspiegels, er hoffe, dass durch die Bereitstellung der Fortschreibung alle Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Fulda dabei unterstützt würden, in einem positiven und fairen Mietverhältnis zueinander zu stehen.

Der bisherige qualifizierte Mietspiegel 2024 war vor rund zwei Jahren für das Stadtgebiet Fulda in Kraft getreten. Mit dem Ende seiner Laufzeit zum 31. Dezember 2025 wird er nun fortgeschrieben und an die Marktentwicklung angepasst. Grundlage für die Fortschreibung war eine vom Bürgerbüro im Zeitraum von Juni bis August dieses Jahres durchgeführte Stichprobenerhebung unter 4.000 zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten. Die Rücklaufquote lag dabei bei 86 Prozent und damit deutlich höher als beim Mietspiegel 2024, bei dem 55 Prozent der Haushalte geantwortet hatten. Die erhobenen Daten wurden im Anschluss vom EMA Institut ausgewertet.

In einer abschließenden Sitzung des Arbeitskreises Mietspiegel im November wurden die Ergebnisse der Fortschreibung vorgestellt und erörtert. Die Interessenvertreter der Mieterseite, der DMB Mieterbund Fulda und Umgebung e.V., sowie Haus & Grund e.V. Fulda und Osthessen als Vertreter der Vermieterseite erkannten die Fortschreibung als qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel gilt ab seiner Veröffentlichung am 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Der neue Mietspiegel wird – wie bereits die Version von 2024 – kostenlos auf der Internetseite der Stadt Fulda unter mietspiegel.fulda.de zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu bietet das Bürgerbüro ab dem 1. Januar 2026 ein überarbeitetes Format für einen Online-Mietspiegelrechner an, der eine einfache Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ermöglichen soll. Zudem wird die wissenschaftliche Dokumentation zur Fortschreibung, einschließlich Erläuterungen zum Stichprobenverfahren, zum Fragebogen und zur Auswertung, ebenfalls auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte Übersicht über die in Fulda gezahlten Mieten für vergleichbaren Wohnraum. Er schafft Transparenz über das örtliche Mietniveau, erleichtert die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient als Orientierung für Mieter, Vermieter und Gerichte. Vermieter können sich zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558a Absatz 2 Nummer 1 BGB unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung auf den Mietspiegel stützen. Mieter können ein entsprechendes Erhöhungsverlangen anhand des Mietspiegels überprüfen. Nach § 558d BGB muss ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und spätestens alle vier Jahre neu erstellt werden. Die ab dem 1. Januar 2026 vorliegende Fassung stellt eine solche gesetzlich vorgesehene Fortschreibung dar. +++


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