Neue Regelungen für LKW an Sonn- und Feiertagen

Gegen Lieferengpässe und Ansteckungsgefahr

Tarek Al-Wazir
Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir

Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Lieferengpässen vorzubeugen, können in Hessen ab sofort LKW mit allen Warenlieferungen für den Einzelhandel auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Bisher galt die vor einigen Wochen am 10. März vom hessischen Verkehrsministerium verfügte Lockerung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nur für die Belieferung des Einzelhandels mit Waren des Trockensortiments, also etwa für haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel. Die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wurde nun in einem ergänzenden Erlass geregelt, sie gilt zunächst bis Ende Juni 2020.

Mit einem weiteren Erlass wurde geregelt, dass PKW-Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug auf einer Autobahn liegengeblieben sind, nicht mehr im Fahrzeug des Abschleppdienstes mitfahren müssen, sondern im eigenen Auto sitzen bleiben dürfen, sofern sie und die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden. Auf Grundlage dieses Erlasses wird Hessen Mobil als zuständige Straßenverkehrsbehörde den Abschleppunternehmen auf Antrag eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen. Damit sollen sowohl die Verkehrsteilnehmer als auch die Mitarbeiter der Abschleppunternehmen vor Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus geschützt werden. Auch dieser Erlass ist bis zum 30. Juni befristet.

„Jede Maßnahme, die dabei helfen kann, Lieferengpässe zu vermeiden und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist für mich eine gute Nachricht“, erklärte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden. „Um den Einzelhandel bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, sind ab sofort keine Ausnahmegenehmigungen für den geschäftsmäßigen Transport von Gütern an Sonntagen oder Feiertagen mehr erforderlich. Damit ist das sogenannte Sonn- und Feiertagsfahrverbot komplett ausgesetzt.“ So sei gewährleistet, dass alle Waren aus den Zentrallagern möglichst schnell zu den Supermärkten kommen und die Regale wieder aufgefüllt werden.

Auch die Neuregelung für Abschleppunternehmen beurteilte Al-Wazir als eine gute Idee: „Pannen auf Autobahnen können wir nicht verhindern. Aber wir können dafür sorgen, dass sich die beteiligten Personen bei einer Abschleppaktion nicht näher kommen, als es sein muss“, so der Minister. Abschleppunternehmen können die Sondergenehmigung formlos bei Hessen Mobil per E-Mail anfordern: Verkehrsbehoerde.bab@mobil.hessen.de. +++ pm