Neubaustrecke Gelnhausen – Kalbach: Start der Öffentlichkeitsbeteiligung    

Das ROV dient zur Abstimmung des Vorhabens

Für die von der DB Netz AG geplante Neubaustrecke Gelnhausen Kalbach soll am 2. Juni die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Raumordnungsverfahren (ROV) beginnen. Mit Schreiben vom 16. April 2020 hat die DB die Durchführung eines ROV beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt.

Die geplante Neubaustrecke ist Bestandteil des Gesamtprojektes Ausbau-/Neubaustrecke Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt, das im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als Projekt mit vordringlichem Bedarf vorgesehen ist. Für den Abschnitt Gelnhausen Fulda sind im BVWP zwei Projektalternativen beschrieben. Dies ist entweder eine Neubaustrecke Gelnhausen – Mottgers (eine Spessartquerung) oder eine Neubaustrecke Gelnhausen – Fulda mit Verbindungskurven zur Kinzigtalbahn. Beide Alternativen sind für den Antrag von der DB untersucht und die Ergebnisse in dem Antrag dargelegt. Die von der Bahn bevorzugte sogenannte Antragsvariante ist die Variante IV, eine kinzigtalnahe Streckenführung mit Einschleifung auf die Schnellfahrstrecke Fulda-Würzburg bei Kalbach.

Neben der Antragsvariante hat die DB mit dem Raumordnungsantrag die Variante VII als ernsthaft in Betracht kommende Trassenalternative in das ROV eingeführt. Diese ist die am weitesten westlich des Kinzigtals verlaufende Variante, die dann östlich von Neuhof an die Strecke Fulda-Würzburg anschließt. Das Vorhaben zwischen Gelnhausen und Fulda ist regierungsbezirksübergreifend. Das ROV wird daher als gemeinsames Verfahren der beiden Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel geführt. Die Federführung hat dabei das RP Darmstadt übernommen. In dem von der DB am 4. Mai 2020 online durchgeführten Dialogforum wurde seitens der dort zuständigen Vertreterin der Raumordnungsbehörde beim RP Darmstadt das bevorstehende ROV und die geplante Durchführung der Beteiligungen erläutert. Die Präsentation kann auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel eingesehen werden.

Die Antragsunterlagen werden sowohl im Internet als auch in den Rathäusern und den Kreisverwaltungen der von der Planung betroffenen Gebietskörperschaften sowie in den Regierungspräsidien öffentlich einzusehen sein. Aufgrund von Coronavirus-Pandemie bedingten Zugangseinschränkungen kann für die Einsichtnahme in den Rathäusern und Verwaltungsstellen eine vorherige Terminabsprache notwendig werden. Die Stellen, die als Träger öffentlicher Belange, und als Kommunen und Verbände beteiligt werden, erhalten die Unterlagen mit dem Beteiligungsschreiben direkt als CD-ROM. Die von der Antragsvariante und der von der DB eingeführten Trassenalternative betroffenen Kommunen erhalten zusätzlich auch ein Papierexemplar.

Für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit und für die Abgabe einer Stellungnahme ist der Zeitraum vom 02. Juni 2020 bis 30. September 2020 vorgesehen. Mit diesem ungewöhnlich langen Zeitraum soll der langjährigen öffentlichen Vorbereitung des Antrags durch Dialogforen der DB Netz AG und der besonderen Situation in diesem Verfahren entsprochen werden. Neben der Komplexität des Vorhabens zählen dazu auch die Erschwernisse unter den Bedingungen der Pandemie und die Beteiligung im ROV über die eigentliche Haupturlaubszeit. Stellungnahmen können über eine Online-Beteiligungsplattform, per E-Mail oder auf dem Postweg dem Regierungspräsidium Darmstadt übersendet werden.

Das ROV dient zur Abstimmung des Vorhabens mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie zur Feststellung seiner Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Gegenstand der Prüfung im ROV sind auch Trassenalternativen. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern unter überörtlichen Gesichtspunkten.

Das ROV endet nach Prüfung des Antrags und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer landesplanerischen Beurteilung des Vorhabens. Die landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht und dokumentiert auch die Berücksichtigung der im ROV vorgebrachten Stellungnahmen. Sofern das ROV zu einem positiven Abschluss führt, folgt dem ROV das Planfeststellungsverfahren für die raumgeordnete Vorzugsvariante. Während es im ROV um die Findung der in der Gesamtschau aller Aspekte günstigsten Variante und um die Beurteilung und Optimierung der Raumverträglichkeit geht, ist das Ziel eines Planfeststellungsverfahrens die Baugenehmigung innerhalb des raumordnerisch bestimmten Korridors. Die landesplanerische Beurteilung ist in dem Planfeststellungsverfahren als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen. Über die Einleitung der Beteiligung im ROV erfolgen eine gesonderte Information und amtliche Bekanntmachungen in den dafür vorgesehenen Veröffentlichungsorganen und im Internet. +++