NetzDG: Schon 52 Beschwerden über soziale Netzwerke

Leutheusser-Schnarrenberger will Aufhebung des NetzDG

Bonn. In den ersten acht Tagen des umstrittenen Netzwerksdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat es beim zuständigen Bundesamt für Justiz bereits 52 Beschwerden über soziale Netzwerke gegeben, weil diese rechtswidrige Inhalte nicht fristgemäß gelöscht oder gesperrt hätten. Das sagte der Sprecher der Behörde, Thomas Ottersbach, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Wenn das soziale Netzwerk nicht reagiert, also den rechtswidrigen Inhalt nicht fristgemäß löscht oder sperrt, kann dieser Sachverhalt dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden“, erklärte der Sprecher.

Hierfür stelle die Behörde seit dem 1. Januar 2018 auf ihren Internetseiten ein Online-Formular zur Verfügung, welches auch genutzt werde. „Über das Formular sind seit dem 1. Januar bis zum 8. Januar 2018, 18 Uhr, 52 Meldungen eingegangen“, sagte Ottersbach. Konsequenzen habe das für die Unternehmen noch nicht gehabt: „Bislang ist keine Bußgeldentscheidung gemäß Paragraf 4 NetzDG ergangen.“ Das Bundesamt kann nicht selbst rechtswidrige Inhalte (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) löschen oder sperren. Ein Nutzer, der einen solchen Beitrag melden will, muss sich zunächst wegen der begehrten Löschung oder Sperrung an das betreffende soziale Netzwerk werden. Wenn dieses dann nicht reagiert, kann dagegen beim Bundesamt Beschwerde eingelegt werden.

Leutheusser-Schnarrenberger will Aufhebung des NetzDG

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat gefordert, das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wieder abzuschaffen. „Der weltweiten Digitalisierung begegnet man nicht mit mehr nationalen Regelungen“, schreibt Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss schnell wieder aufgehoben werden.“ Die FDP-Politikerin fordert, stattdessen europaweit einheitliche Transparenzpflichten einzuführen und ein einheitliches Beschwerdesystem, etwa mit einem Obmann. „Die zurecht beklagte Privatisierung der Rechtsdurchsetzung führt in der EU zu einem Flickenteppich mit eigenen nationalen Gesetzen“, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger. So sei eine Reihe von „Titanic“-Tweets in Deutschland gesperrt, aber in Österreich nicht. „Was für Gerichte im demokratischen Rechtsstaat eine oft schwierige Antwort bedeutet, wird von den Plattformbetreibern innerhalb von 24 Stunden entschieden, um hohen Strafzahlungen zu entgehen“, schreibt die ehemalige Bundesjustizministerin. +++