NetzDG: Kaum Beschwerden wegen mangelhafter Löschung

Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz: NetzDG) haben sich viel weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Bis Ende November sind beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Formular erst 704 Meldungen eingegangen, erklärte die Behörde auf Anfrage des „Handelsblatts“. Der Gesetzgeber war nach Angaben eines Sprechers des Bundesamtes von rund 25.000 Meldungen und daraus resultierenden 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen.

Netzpolitikerin Saskia Esken (SPD) wertet die geringe Anzahl an Beschwerden als Beleg für die Wirksamkeit des Gesetzes, denn „die Unternehmen haben Strukturen aufgebaut, um mit Hinweisen auf potentiell strafbare Inhalte regelmäßig und verantwortungsvoll umzugehen“, sagte sie dem Blatt. Insgesamt benötigte das Beschwerdemanagement „sicher noch etwas Zeit, sich einzuspielen“. Künftige Berich te der Unternehmen und des Bundesamts sollten aber dazu geeignet sein, das Gesetz und insgesamt die Vorgehen im Umgang mit potentiell rechtswidrigen Inhalten im Netz zu evaluieren und gegebenenfalls weiter zu verbessern. FDP und Grüne reagierten dagegen zurückhaltend. „Die geringe Anzahl an Beschwerden könnte auch darauf hindeuten, dass sich die Nutzer selbst zensieren.

Das Gesetz würde damit sozusagen zu einem Overblocking in den Köpfen führen“, sagte der FDP-Digitalpolitiker Manuel Höferlin. „Das wäre unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit problematisch, denn nicht jede unangenehme Meinung ist gleichzeitig auch strafbar.“ Auch für den Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz taugt der Befund des Bundesamts nicht als Indikator für das Funktionieren des NetzDG. „Vielmehr zeigen die Zahlen, dass auch die Implementierung der Meldewege bis heute stark verbesserungsfähig ist, auch hier müsste man dringend nachjustieren und klarere Vorgaben machen“, sagte er. „Auch fehlt weiterhin eine echte Schlichtungsstelle und ein sogenanntes put-back-Verfahren für unrechtmäßig gesperrte oder gelöschte Inhalte und Accounts.“ Seine Fraktion sehe daher „insgesamt extremen Nachbesserungsbedarf“ am Gesetz. +++