Der Lebensmittelkonzern Nestlé hat mehrere Chargen von Babynahrung zurückgerufen, weil diese möglicherweise mit einem durch Bakterien verursachten Toxin belastet sind. Nach Angaben des Unternehmens könnten Säuglingsnahrungsprodukte der Marken „Beba“ und „Alfamino“ das Toxin Cereulid enthalten. Dieses kann bei Babys zu Erbrechen und Durchfall führen. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert in dem Zusammenhang umfassende Transparenz von Nestlé sowie Konsequenzen bei Verstößen gegen Lebensmittelvorschriften.
Foodwatch kritisierte, dass im aktuellen Fall noch viele Fragen offen seien. Unklar sei unter anderem, seit wann Nestlé und die zuständigen Behörden von der möglichen Verunreinigung wussten und welche Maßnahmen bislang ergriffen worden seien. Die Organisation forderte den Konzern und die zuständige Lebensmittelbehörde auf, alle verfügbaren Informationen zu veröffentlichen.
„Nestlé behauptet, dass bisher keine Symptome oder Erkrankungen aufgetreten sind, dabei ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht überprüfbar – denn der Rückruf kam erst heute Vormittag“, sagte Alina Nitsche von foodwatch. Entscheidend sei nun, dass Nestlé offenlege, wann die Verunreinigung festgestellt worden sei und was das Unternehmen seitdem unternommen habe. Alle Informationen müssten transparent gemacht werden, auch weil Nestlé bereits mehrfach wegen Problemen mit seinen Produkten in der Kritik gestanden habe.
Darüber hinaus erneuerte foodwatch die Forderung nach einer Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schwerwiegenden Verstößen müsse es Sanktionen und Geldstrafen geben, die Unternehmen spürbar träfen. Nach Ansicht der Verbraucherorganisation kämen Lebensmittelfirmen bislang häufig ungestraft oder lediglich mit Verwarnungen und vergleichsweise geringen Geldstrafen davon. Als Beispiel nannte foodwatch den Skandal um illegal gefiltertes Mineralwasser: Nestlé wurde 2024 in Frankreich zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro verurteilt. Angesichts eines Gewinns von mehr als 11 Milliarden Schweizer Franken benötige der Konzern rechnerisch nur etwa 99 Minuten, um diese Strafe zu erwirtschaften.
Foodwatch verwies zudem darauf, dass Nestlé mit seinen Babyprodukten nicht zum ersten Mal in der Kritik steht. So habe die Organisation vor einigen Jahren bei Labortests krebsverdächtige Mineralölrückstände in Nestlé-Säuglingsmilch nachgewiesen. Aktuell müsse sich der Konzern außerdem in den USA einem Verfahren wegen Schwermetallen in seiner Babynahrung stellen.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Rückruf hat foodwatch Nestlé sowie die zuständige Lebensmittelbehörde in Hessen schriftlich aufgefordert, mehrere Fragen zu beantworten. Dabei geht es unter anderem darum, wann die Kontamination erstmals festgestellt wurde, in welcher Produktionsstätte dies geschah und zu welchem Zeitpunkt das Unternehmen die zuständige Behörde informierte. Zudem will foodwatch wissen, ob die Verunreinigung durch Eigenkontrollen des Unternehmens oder durch behördliche Kontrollen entdeckt wurde, welche Maßnahmen über den öffentlichen Rückruf hinaus eingeleitet wurden und welcher Zulieferer für die Kontamination verantwortlich ist. +++

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