Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Attentat in Berlin hat das hessische Landespolizeipräsidium alle sieben Polizeipräsidien des Landes im Hinblick auf anstehende öffentliche Großveranstaltungen sensibilisiert. Wie das Hessische Innenministerium mitteilte, soll damit die Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden weiter erhöht werden. Unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Hessen gebe es nach Angaben des Ministeriums zwar nicht, dennoch werde an einem hohen Schutzniveau festgehalten.
Innenminister Roman Poseck erklärte, der Anschlag in Berlin habe erneut die potenziell tödliche Gefahr aufgezeigt, die von radikalisierten islamistischen Einzeltätern ausgehe. Zur Verhinderung solcher Taten brauche es aus seiner Sicht die volle Wirkungsmacht des Rechtsstaats. Zugleich sprach sich der Minister dafür aus, dass Heranwachsende bei terroristischen Straftaten nicht von der Milde des Jugendstrafrechts profitieren sollten. Hier seien Konsequenz und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts erforderlich. Außerdem schloss sich Poseck der Kritik an, wonach es nicht nachvollziehbar sei, dass der Berliner Tatverdächtige trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß gewesen sei.
Für Hessen betonte der Innenminister, dass der Erlass zu den Sicherheitsanforderungen bei Veranstaltungen aus dem Mai 2025 weiterhin die Grundlage für die Sicherheitskonzepte bilde. Dabei werde nach Größe und Bedeutung der jeweiligen Veranstaltung differenziert, um insgesamt ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Absolute Sicherheit könne es zwar nicht geben, dennoch zeigte sich Poseck überzeugt, dass auch künftig friedliche und sichere Veranstaltungen in Hessen möglich seien.
Dies gelte ausdrücklich auch für die bevorstehenden Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, unter anderem in Fulda und Darmstadt. Die hessische Polizei werde diese Veranstaltungen im erforderlichen Umfang begleiten. „Der Schutz queerer Menschen hat für uns oberste Priorität. Die Terroristen dürfen keinen Erfolg haben. Sie greifen uns und unsere Grundwerte fundamental an“, erklärte Poseck. Zugleich verwies er darauf, dass sowohl Islamisten als auch Rechtsextremisten der Vielfalt in der Gesellschaft feindselig und aggressiv gegenüberstünden. Umso wichtiger sei es, das öffentliche und vielfältige Leben fortzuführen und sich nicht einschüchtern zu lassen.
Der Innenminister verwies zudem auf das seit 2024 geltende hessische Polizeirecht, das nach seinen Worten zu einem insgesamt hohen Sicherheitsniveau beitrage. Dazu gehörten unter anderem Videoschutzanlagen, die auch in sogenannten Angsträumen sowie vor besonders gefährdeten Religionsstätten eingerichtet werden können. Zudem setzt Hessen auf KI-gestützte Videoanalyse im Frankfurter Bahnhofsviertel sowie an der Hauptwache und Konstablerwache.
Darüber hinaus seien mit der Reform Verstöße gegen polizeiliche Anordnungen – insbesondere Aufenthaltsverbote und Auflagen im Zusammenhang mit der elektronischen Fußfessel – unter Strafe gestellt worden. Die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel seien ausgeweitet und ihre Anordnung auf bis zu vier Monate mit Verlängerungsoption verlängert worden. Auch der Einsatz von Bodycams wurde erweitert. Seit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann die Polizei Bodycams unter bestimmten Voraussetzungen auch in Wohnungen einsetzen, um dringende Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit abzuwenden. Zudem dürfen inzwischen auch die Stadtpolizeien Bodycams verwenden. Ebenfalls ausgeweitet wurden die Möglichkeiten des Polizeigewahrsams.
Nach Angaben des Innenministeriums trägt auch die Reform des Verfassungsschutzgesetzes zu den erweiterten Sicherheitsbefugnissen bei. Dazu zählen unter anderem die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung sowie eine längere Speicherung von Daten Minderjähriger, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für sicherheitsrelevante Sachverhalte vorliegen. +++

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